Mitte Jänner haben die Gespräche begonnen, jetzt wurde offenbar eine Einigung mit dem Betriebsrat erzielt: Es geht um die Eingriffe in Betriebspensionen aktiver Mitarbeiter. Die alten Dienstrechte I und II bringen in der Notenbank bekanntlich Höchstpensionen bis fast 33.000 Euro; insgesamt gibt es derzeit (Anwartschaftsberichtigte und Rentner) rund 1.500 Nutznießer. Bisher sind in der OeNB alle Versuche, die alten Dienstrechte (DB II lief 1993 aus) zu reformieren, gescheitert.

Reformvorschläge

Was die Reformvorschläge beinhalten listet die OeNB in einer Aussendung folgendermaßen auf: Erhöhung des Pensionsantrittsalters, eine Erhöhung der Pensionsbeiträge, Abschläge bei vorzeitigem Pensionsantritt und den Entfall des Sterbequartals. Die OeNB-Spitzen, Präsident Claus Raidl und Gouverneur Ewald Nowotny, gehen davon aus, dass bestehende und zukünftige OeNB-Betriebspensionen den Pensionssicherungsbeiträgen des geplanten Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes unterliegen werden. Wie berichtet plant die Regierung die Kürzung hoher Sonderpensionen zwischen fünf und 25 Prozent - je nach Höhe der Pension.

"Massive Eingriffe"

Die Eingriffe seien "massiv", würden aber die Gebote des Vertrauensgrundsatzes und der Sachlichkeit berücksichtigen, heißt es in der Mitteilung der Nationalbank. Von den geplanten Eingriffen in die alten Dienstrechte I und II sind rund 550 OeNB-Mitarbeiter betroffen, so der Sprecher der Nationalbank. OeNB-Zentralbetriebsratchef Robert Kocmich geht davon aus, dass die geplanten Änderungen bis Ende März finalisiert werden.

Die OeNB werde nun den internen Reformprozess konsequent umsetzen und die dafür notwendigen dienstrechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Generell hält die Nationalbank noch fest, dass "auf Basis rechtsstaatlicher Prinzipien und im Sinne des Respekts vor der Verfassung vermieden werden sollte, dass Einzelregelungen der Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes entzogen werden." Der OeNB-Zentralbetriebsrat unterstütze den Reformprozess, so dessen Vorsitzender Robert Kocmich in einer Presseaussendung. Welche finanziellen Auswirkungen die Eingriffe haben werden, dafür gebe es keine Schätzungen, sagte Kocmich. Die geplanten Änderungen werden auch nicht deswegen gemacht, um ein bestimmtes Einsparungs- oder Abgabevolumen zu erzielen, sondern die betroffenen OeNB-Mitarbeiter wollten damit ein Zeichen der Solidarität mit der Gesellschaft setzen, betonte Kocmich. Er sei optimistisch, "dass sich die betroffene Belegschaft in Kenntnis der Sachlage solidarisch zeigen wird".

Nach wie vor sei der Betriebsrat aber der Meinung, dass ein Verfassungsgesetz zur Regelung der Pensionsrechte einzelner Arbeitnehmergruppen demokratiepolitisch abzulehnen ist. "Es ist jedoch ein großer Unterschied, etwas vertragswidrig aufgezwungen zu bekommen, oder aus eigenen Stücken Schritte zu setzen", so Kocmich. Die vom Betriebsrat geführte Klage - gegen den mit Jahresbeginn 2013 eingeführten gesetzlichen "Solidarbeitrag" - werde aufgrund des gesetzlichen Eingriffs in privatrechtliche Einzeldienstverträge von Arbeitnehmern einer Aktiengesellschaft geführt, und nicht, weil ein Solidarbeitrag in schweren Zeiten nicht zumutbar wäre, so Kocmich.

Feilen an Verträgen

An den Formulierungen der Dienstvertragsänderungen muss jetzt nach der Einigung auf die Eckpunkte noch gefeilt werden. Noch sind nicht alle betroffenen OeNB-Mitarbeiter informiert worden, deshalb stehe nach den Energieferien eine zweite Informationswelle an. Auch der Generalrat müsse den endgültigen Änderungen erst zustimmen, so Kocmich.(APA/red, derStandard.at, 31.1.2014)