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Vertikale Abstimmung ortet die Behörde. Bei den Bierbrauern sieht man sich zu Unrecht verdonnert.

Foto: AP/Schmidt

Wien - Die heimischen Kartellwächter gehen weiter gegen Preisabsprachen vor. Das Kartellgericht hat - wie die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) mitteilt - zwei Bierbrauer zu insgesamt 252.000 Euro verdonnert. Villacher Bier muss 195.000 Euro Strafe bezahlen, die oberösterreichische Brauerei Schloss Eggenberg 57.000 Euro. Die Bußgelder sind rechtskräftig. Die Strafen gegen die Vereinigte Kärntner Brauereien Aktiengesellschaft, bekannt für "Villacher", und die Brauerei Schloss Eggenberg Stöhr GmbH & Co KG seien wegen vertikaler Abstimmung mit dem Lebensmitteleinzelhandel verhängt worden. Die beiden Brauereien haben laut den Wettbewerbshütern die Bierpreise abgestimmt - Villacher Bier von 2007 bis 2012, Schloss Eggenberg von 2007 bis 2011. Die Preisabsprachen betrafen die sogenannten Kurantpreise und insbesondere die Aktionspreise. "Diese Wiederverkaufspreise wurden vom Handel in vielen Fällen auch umgesetzt", so die BWB.

Der Pressesprecher von Villacher Bier, Peter Plescher, sagte, man akzeptiere die Strafe, betonte aber, dass lediglich Aktionsrabatte an die Kunden weitergegeben worden seien. "Die Konsumenten sind mit keinem einzigen Cent geschädigt worden". Auch Schloss Eggenberg will die Strafe akzeptieren, obwohl man die Rechtsmeinung der Behörde nicht teile: "Als kleine Brauerei hatten wir aufgrund der hohen Kosten eines jahrelangen Gerichtsverfahrens keine Wahl, als das Bußgeld zu akzeptieren", so Geschäftsführer Hubert Stöhr .

Kritik kommt in der Sache von der AK. Silvia Angelo, Leiterin der AK Wirtschaftspolitik in einer Aussendung: "Auch diesmal erfahren die KonsumentInnen nicht, um wie viel sie zu viel bezahlt haben und mit wem die Preise abgesprochen wurden." Die AK fordert von der Bundeswettbewerbsbehörde "volle Aufklärung in allen Kartellverfahren und eine rasche Veröffentlichung der Entscheidungen durch das Kartellgericht." Die verhängten Geldbußen sollen dem Konsumentenschutz zugutekommen." "Es ist nur gerecht, dass die Geldbußen in den KonsumentInnenschutz investiert werden. Schließlich sind es die KonsumentInnen, die durch die Preisabsprachen und höheren Preise lange draufgezahlt haben", erklärt Angelo. (APA/red, derStandard.at, 31.1.2014)