Wien - Arbeiten an einem (Verfassungs-)Gesetz, das Einschnitte in die Notenbankpensionen vorsieht, haben nun Wirkung gezeigt. Management der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) und Betriebsrat haben sich auf eine hausinterne Reform der OeNB-Pensionen der Dienstrechte DB I und II geeinigt. Am Freitag um zehn Uhr hat man die Betroffenen im OeNB-Kassensaal informiert. Die OeNB berichtete danach per Aussendung von der "Einigung zur OeNB-Pensionsreform"; Details wurden aber nicht genannt.

Kurze Nachlese: DB I galt bis 1993 und ermöglicht den Pensionsantritt nach 35 Dienstjahren, die Pension beträgt 85 Prozent des Letztbezugs. Bei DB II (galt bis 1998) sind es 40 Jahre und 80 Prozent. Bezahlt wird bis zum Tod der Witwe bzw. des Witwers. Betroffen sind jene rund 550 aktiven Notenbanker, die ein Anwartschaftsrecht auf eine solche Bankpension haben. Die Höchstpension beträgt fast 33.000 Euro brutto im Monat.

Die Eckpunkte der Reform orientieren sich an den Empfehlungen des Rechnungshofs, der die Pensionssysteme 2013 geprüft hat. Konkret soll in Dienstrecht I der Arbeitnehmerbeitrag zur Pension in den kommenden Jahren von drei Prozent auf 10,25 Prozent erhöht werden. Die Anwartschaftsberechtigten in DB II zahlen diesen Beitrag schon jetzt. Auch das Pensionsantrittsalter soll steigen; in DB I von 55 auf 62 Jahre und in DB II von 60 auf ebenfalls 62 Jahre. Auch diese Änderung erfolgt schrittweise, um dem Vertrauensschutz genüge zu tun. Bei früherem Pensionsantritt werden die Abschläge mit 0,35 Prozent pro Monat dem ASVG-Recht angepasst - all das hat der Standard erfahren.

Das sogenannte Sterbequartal wird ganz abgeschafft. Wie berichtet beträgt es drei Monatsgehälter (inkl. anteiliger Sonderzahlungen und Boni); laut Rechnungshof liegt es im Schnitt bei 20.000 Euro. Das Sterbegeld steht allerdings allen Notenbankern zu.

Ausnahme vom Gesetz

Die Betroffenen, die ja allesamt Einzelverträge haben, müssen dieser Reform mit ihren "massiven" (OeNB) Einschnitten nun aber noch einzeln zustimmen. Dafür, so die Idee dahinter, sollen sie im Gesetz zur Reduzierung von "Luxuspensionen" explizit ausgenommen werden. Selbiges liegt erst in Entwurfform vor.

Der Einschnitt in die Einkommen der rund 1400 Exbanker, die jetzt schon in Ruhestand sind, soll darin ja im Verfassungsrang verankert werden. Ein Vorgehen, das in der OeNB kritisiert wird. Der Präsident des Generalrats, Claus Raidl: "Ein Gesetz in Verfassungsrang zu beschließen, weil man weiß, dass es vom Verfassungsgerichtshof sonst wahrscheinlich aufgehoben würde, beweist ein völlig falsches Verständnis vom Rechtsstaat. In Ungarn wird so etwas zu Recht kritisiert." (Renate Graber, DER STANDARD, 1.2.2014)