Noch von Außenminister Sebastian Kurz versprochen, jetzt von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner umgesetzt: Die Verordnung zum Staatsbürgerschaftsgesetz

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Wer Österreicherin oder Österreicher werden will, muss hohe gesetzliche Hürden überwinden, denn das heimische Staatsbürgerschaftsgesetz gehört europaweit zu den strengsten. Das hat dazu geführt, dass in Österreich sogar Kinder von Einwanderern der zweiten Generation weiter Ausländer sind.

Und es schließt immer mehr in Österreich beheimatete Menschen von demokratischer Mitbestimmung bei Wahlen aus: Zwei nicht zu unterschätzende Loyalitäts- und Legitimationsprobleme, die zwar unter Politikwissenschaftlern und anderen Experten diskutiert, aber vonseiten der entscheidungsbefugten Politiker nicht ernst genug genommen werden, um Abhilfe zu schaffen.

Schwarz-roter Missklang

Tatsächlich standen diese beiden Verwerfungen auch im vergangenen Jahr nicht im Mittelpunkt des Disputs, als über die Staatsbürgerschaftsnovelle 2013 verhandelt wurde. Kurz vor deren Beschluss im Ministerrat, im vergangenen April, hing zwischen ÖVP und SPÖ der Haussegen vielmehr wegen der so genannten Promi-Einbürgerungen schief: Jener Verfassungsbestimmung, die die Bundesregierung ermächtigt, Einzelne wegen "bereits erbrachter und noch zu erwartender außerordentlicher Leistungen in besonderem Interesse der Republik" zu Österreichern zu machen, was 2012 und 2013 in keinem Fall geschehen ist.

Im Unterschied zu Normalsterblichen, die hohe Einkommens- und Integrationsnachweise vorweisen müssten, um eingebürgert zu werden, müssten "Promis" diesbezüglich überhaupt keine Kriterien erfüllen, kritisierten damals Stimmen in der SPÖ. Das habe dazu geführt, dass Gründe für derlei Pass-Verleihungen, wie etwa an die Tochter des früheren russischen Präsidenten Boris Jelzin, Tatjana Yumaschewa, höchst unnachvollziehbar seien.

Begutachtungsfrist: 12. Februar

Diesbezüglich werde es bis Mitte 2014 eine eigene Verordnung geben, hieß es daraufhin von Seiten des zu diesem Zeitpunkt für die Staatsbürgerschaftsnovelle zuständigen, inzwischen zum Außenminister aufgestiegenen Integrationsstaatssekretärs im Innenministerium, Sebastian Kurz (ÖVP). Und tatsächlich: Von der Öffentlichkeit bisher unbemerkt, ist ein solches Dokument derzeit in Begutachtung, bis 12. Februar kann noch Stellung genommen werden.

Doch was enthält das Papier? Es listet detaillierte Regeln auf: Etwa dass – Paragraf 1 – Landesregierungen die Akten für Promi-Staatsbürgerschafts-Verleihungen "ehestmöglich" dem Innenministerium vorzulegen haben. Dass – Paragraf 2 - das Innenministerium die Akten jenen Bundesministerien weiterzuleiten hat, in deren inhaltlichen Bereich die "außerordentlichen Leistungen" des jeweiligen einbürgerungswilligen Promis angesiedelt sind. Dass bei Personen ohne Hauptwohnsitz in Österreich immer auch das Außenministerium informiert werden muss.

Bürokratische Regeln

Weiters, dass jedes andere involvierte Ministerium dem Innenministerium eine Befürwortung oder Ablehnung zu übermitteln hat – gegebenenfalls nach dem Anhören von Expertenmeinungen. Danach sei der Akt im Innenressort zusammenzufassen und der Bundesregierung zur Entscheidung zu übermitteln: Der Bundesregierung, die "jedenfalls einmal im Kalenderhalbjahr über Erteilung oder Nichterteilung" der vorgelegten Promi-Einbürgerungs-Vorschläge zu entscheiden hat: eine konzise Verteilung bürokratischer Zuständigkeiten.

Denn was enthält dieses Papier nicht? Inhaltliche Kriterien, also Überlegungen, welche Leistung "außerordentlich" genug ist, um auf dem außerordentlichen Verleihungsweg den Ösi-Pass zu erhalten, und welche nicht. Tatsächlich würde durch Inkrafttreten der vorgeschlagenen Verordnung keinen Millimeter vom bisherigen Protegieren und Antichambrieren abgewichen.

Alles wie gehabt

Im Vorblatt zu dem Dokument steht das auch ganz offen: "Der vorgeschlagene Verordnungsentwurf soll ... im Wesentlichen das der bisherigen Praxis entsprechende Verfahren abbilden. Mit diesem Schritt werden erstmalig die einzelnen Verfahrensschritte transparent dargelegt und ist so die Nachvollziehbarkeit gewährleistet". Letzteres wiederholt auf Standard.at-Anfrage ein Innenministeriumssprecher. Mehr Transparenz bei Promi-Einbürgerungen geplant? Mitnichten. (Irene Brickner, derStandard.at, 2.2.2014)