Straßburg/Wien - Jede Minute sterben in Europa drei Menschen an Krebs. Diesem traurigen Ereignis gehen oft jahrelang unterschiedliche Diagnose-, Behandlungs- und Betreuungsschritte voraus. Das ist inakzeptabel, weshalb Wissenschaftler, Patientenvertreter und Politiker jetzt "Grundrechte der Krebspatienten" formuliert haben. Sie werden heute, Dienstag, am Welt-Krebs-Tag, im EU-Parlament in Straßburg präsentiert.

"Das Entscheidende ist, dass wir versucht haben, die Therapie onkologischer Patienten in Europa möglichst zu standardisieren. Hier gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern. Jeder Krebspatient in Europa sollte aber an jedem Ort eine qualitativ hochwertige und vergleichbare medizinische Versorgung erhalten", sagte der Wiener Onkologe Christoph Zielinski, Koordinator des Comprehensive Cancer Center der MedUni Wien und des AKH sowie Präsident der Zentraleuropäischen Onkologie-Studiengruppe (CECOG). Er hat für Österreich und Zentraleuropa an dem Grundrechtskatalog mitgearbeitet.

Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen enorme Unterschiede in der Versorgung von Patienten mit bösartigen Erkrankungen. Das gilt auch für die Staaten Europas und der EU und betrifft sowohl die Diagnose als auch die Therapie und die Versorgungssysteme insgesamt. 2012 erhielten in Europa 3,45 Millionen Menschen die Diagnose Krebs mitgeteilt. 1,75 Millionen Menschen erlagen solchen Erkrankungen.

"In 28 von 53 Staaten Europas hat Krebs die Herz-Kreislauf-Erkrankungen bereits als führende Ursache von vorzeitigen Todesfällen abgelöst", heißt es in der Erklärung der Europäischen Krebs-Übereinkunft (European Cancer Concord; ECC), an der Vertreter von Krebs-Selbsthilfegruppen, Gesundheitsexperten  und Mitglieder des Europäischen Parlaments mitgearbeitet haben. Unter ihnen war auch der deutsche Wissenschaftler Harald zur Hausen, der für die Entdeckung des Zusammenhangs zwischen HPV-Infektionen und Gebärmutterhalskrebs den Medizin-Nobelpreis erhalten hat.

Die Kernpunkte des Grundrechtskatalogs für die Betroffenen:

- Das Recht jedes europäischen Bürgers, die optimale Information (über die eigene Erkrankung; Anm.) zu erhalten und aktiv die eigene Betreuung mitgestalten zu können.

- Das Recht jedes europäischen Bürgers, optimalen und zeitgerechten Zugang zu einer spezialisierten medizinischen Versorgung auf der Basis von Forschung und Innovation zu erhalten.

- Das Recht jedes europäischen Bürgers, innerhalb seines Gesundheitssystems eine Versorgung zu erhalten, welche zu besseren Ergebnissen führt, zu einer adäquaten Rehabilitation, bestmöglicher Lebensqualität und eine leistbare Gesundheitsversorgung (für den Patienten; Anm.) bedeutet.

Die Autoren: "Die signifikanten Unterschiede bei der Häufigkeit von Krebs und in der Mortalität in Europa sind evident. Sie reflektieren die Ungleichheiten im Zugang zu einer optimaler Versorgung in den verschiedenen Gesundheitssystemen." Dies gelte es zu ändern.

Der Präsident der Europäischen Liga der Krebspatienten (EPC), Francesco de Lorenzo: "Der Grundrechtskatalog für Europas Krebspatienten soll genau jenen Ungleichheiten begegnen, denen die Patienten jeden Tag infolge ihres sozialen Status, ihres Alters, des Zugangs zu qualitativ hochwertiger Versorgung und infolge des Fehlens von nationalen Krebsbekämpfungsstrategien ausgesetzt sind." (APA, 4.2.2014)