Klagenfurt/München/Wien - Am Freitag sollte sich Dietmar Wassermann am Grenzübergang Freilassing der deutschen Justiz stellen. Dort angekommen ist der Kärntner Unternehmer und "KTZ"-Geschäftsführer nie. "Er hat sich bei mir abbgemeldet Richtung Deutschland und gesagt, er meldet sich, sobald er die Einvernahme gehabt hat", sagt Wassermanns Anwalt Ferdinand Lanker zum STANDARD. Gegen Wassermann liegt ein Haftbefehl des Amtsgerichts München von August 2013 vor, ihm wird Mehrwertsteuerbetrug vorgeworfen. Das Oberlandesgericht Graz lehnte zuletzt Wassermanns Beschwerde gegen eine Auslieferung aus.

Betrugsverdacht

Die deutsche Justiz wirft Wassermann vor, den Fiskus mit elf anderen Beschuldigten über eine Konstruktion von Schein- und Briefkastenfirmen um mindestens 3,8 Millionen Euro an Mehrwertsteuer betrogen zu haben. Die Einvernahme hätte Freitagnachmittag stattfinden sollen. "Seitdem habe ich nichts mehr von ihm gehört", sagt Lanker.

"Realistisch und geradlinig"

"Die Behörden hätten ihn an der Grenze übernehmen sollen. Der Termin war abgesprochen. Herr Wassermann wollte freiwillig kommen", sagt Ute Lambauer, Sprecherin des Klagenfurter Landesgerichts zur "Kleinen Zeitung". Für Anwalt Ferdinand Lanker kommt Wassermanns Verschwinden "völlig überraschend: Wir haben nicht einmal ansatzweise irgendetwas diskutiert, so dass er gesagt hätte, ich haue jetzt ab." Er kenne Wassermann als "realistisch und geradlinig".

Kein Kontakt

Wassermann wurde nun zur Festnahme ausgeschrieben, das wurde jedoch bisher offiziell von keiner Stelle bestätigt. Wassermann selbst war telefonisch nicht erreichbar. Sein Sohn hatte gegenüber der "Kleinen Zeitung" angegeben, er habe seit Freitag keinen Kontakt mehr zum Vater.

Konkursantrag

Gegen die "KTZ" liegt ein Konkursantrag der Gebietskrankenkasse vor, das Gericht hatte dem Unternehmer vergangene Woche eine Nachfrist zur Bezahlung der Schulden gewährt. Zivilgerichtssprecher Wilhelm Waldner sagte zur APA, dass der Insolvenzrichter theoretisch die Möglichkeit hätte, die Frist nun zu verkürzen - oder auch zu verlängern - oder eine andere Maßnahme zu setzen. (prie, APA, DER STANDARD, 5.2.2014)