Wien/Gumpoldskirchen - Das Oberlandesgericht (OLG) Wien beschert dem niederösterreichischen Glücksspielkonzern Novomatic eine Niederlage. Laut der Wiener Stadtzeitung Falter kommt das Gericht zu dem Schluss, dass die Automaten des Unternehmens gegen das Glücksspielgesetz verstoßen. Ein Automatenaufsteller hatte Novomatic wegen deren "Actiontaste" verklagt. Novomatic will gegen das OLG-Urteil berufen, hält es für eine Fehlentscheidung.

Der Kläger fühlte sich von Novomatic geschädigt und brachte eine Klage nach Wettbewerbsgesetz ein. Er halte sich mit seinen Spielautomaten bei Einsatz (50 Cent) und Gewinn (maximal 20 Euro pro Spiel) an das Gesetz, während der Konkurrent mit seinen Geräten verbotenerweise Spieler abkassieren könne, lautete sein Argument. Laut Falter geht es um die Frage, ob ein Zocker mit der sogenannten Actiontaste, wie sie Novomatic-Geräte haben, viele kleine Glücksspiele in Serie spielen darf und dabei binnen weniger Minuten ohne Zutun viel Geld einsetzen kann.

Sicht der Maschine oder des Spielers

Novomatic argumentiert laut der Stadtzeitung, dass das Glücksspielgesetz aus Sicht der Maschine zu interpretieren sei: Ein einzelnes Spiel sei dann ein einzelnes Spiel, wenn es der Automat so definiere. Das OLG sieht das hingegen so: Das Gesetz sei aus Sicht des Spielers zu deuten, "weil das ordnungspolitische Ziel des Glücksspielgesetzes ja nicht darin besteht, das Verhalten der Maschinen, sondern jenes der durch das Spielen gefährdeten Menschen zu beeinflussen", zitiert der Falter aus dem Urteil. Der Spieler muss sich dem Gericht zufolge nach dem Ende jedes Spiels neu und frei entscheiden können, ob er weiterspielen will. Diese Auslegung sei geboten, um "die nachteiligen Folgen von Glücksspiel zu begrenzen, nämlich die Spielsucht zu bekämpfen und zu verhindern, dass durch zu große Gewinnversprechungen der Leichtsinn und der Wagemut der Menschen ... ausgenützt werden".

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Novomatic hält es für eine "glatte Fehlentscheidung, die wir natürlich bekämpfen werden", wie Konzernsprecher Hannes Reichmann der Austria Presseagentur sagte. Reichmann betont, dass ein Gerichtssachverständiger festgestellt habe, dass sämtliche unserer Spiele den Gesetzen entsprechen. Nun ist in dem Fall der Oberste Gerichtshof (OGH) am Zug. Das Erstgericht hatte die Klage des Linzer Automatenaufstellers abgewiesen. Die Automaten der Novomatic seien nicht zu beanstanden. (APA/red, derStandard.at, 4.2.2014)