Wien - Für die Grundversorgung von Asylwerbern sollen künftig einheitliche Kriterien gelten. Einen entsprechenden Katalog haben Bund und Länder auf Beamtenebene ausgearbeitet. Die Umsetzung gestaltet sich freilich mühsam, denn Wien und das Burgenland beharren auf einem politischen Beschluss bzw. sehen noch Verbesserungsbedarf. Das Innenministerium zeigt sich verwundert.

Im Ö1-"Morgenjournal" hat jedenfalls Ministeriumssprecher Karlheinz Grundböck am Mittwoch betont, dass sich die Bundeseinrichtungen - also zum Beispiel die Erstaufnahmezentren in Traiskirchen und Thalham oder sonstige Unterkünfte etwa in Bad Kreuzen und Reichenau - selbst verpflichtet haben, die Kriterien einzuhalten. Dass Wien und das Burgenland nicht mittun, versteht man im Innenressort nicht.

Wie Grundböck im Gespräch mit der APA betonte, sei der Koordinationsrat, in dem die Kriterien ausgearbeitet wurden, jenes Gremium, dem Bund und Länder angehörten. Insofern ist man im Ministerium der Meinung, dass dessen Beschlüsse sehr wohl verbindlichen Charakter haben können. Immerhin habe man auch bei der Erhöhung der Grundversorgung auf dieser Ebene Ergebnisse erzielt.

Kriterien nur für künftige Quartiere gültig

Jene beiden Länder, die dem Kriterienkatalog vorerst nicht zustimmen, sehen die Sache anders. Es handle sich dabei um keine inhaltliche, sondern um eine formale Frage, hieß es am Mittwoch aus dem Büro des burgenländischen Soziallandesrats Peter Rezar (SPÖ). Ähnlich lautet die Erklärung in Wien, wo man den Katalog an sich schon entscheidungsreif sieht, aber darauf pocht, dass es dazu einen Beschluss der Landesflüchtlingsreferenten bzw. der Länderparlamente braucht.

Noch dazu missfällt Peter Hacker, Geschäftsführer des Fonds Soziales Wien, auch inhaltlich einiges. Beispielsweise wird von ihm darauf hingewiesen, dass die Kriterien nur für künftige Quartiere gelten sollen, womit sich für jene, die bereits jetzt in Einrichtungen der Grundversorgung untergebracht sind, nichts ändern werde. Zudem sind für Hacker, wie er im Gespräch mit der APA unterstreicht, auch Passagen wie jene, dass eine Sanitäreinrichtung für zehn Erwachsene reichen soll oder dass zwischen 22 Uhr und 6 Uhr kein Warmwasser erforderlich ist, nicht der Weisheit letzter Schluss.

Daher erwartet Hacker nun weitere Diskussionen, um eine verbindliche Richtlinie ohne Konjunktive zusammenzubringen. Dies sollte dann auf politischer Ebene beschlossen werden, wohl von den Landesflüchtlingsreferenten, allenfalls auch gesetzlich.

In Abrede gestellt wird von Hacker, dass sich Wien vor den im Koordinationsrat erarbeiteten Kriterien drücken wolle. Denn diese würden von den Wiener Einrichtungen längst erfüllt, habe man doch schon einen entsprechenden Katalog bei der Ausschreibung für Unterkünfte festgelegt.

Bedenkliche Zustände in Unterkünften

An sich gab es bis jetzt keine fixe bundesweit geltende Regelung für Kriterien, wie die Unterbringung von Flüchtlingen aussehen soll. Den Menschenrechten mussten sie entsprechen, das war es dann im Wesentlichen aber auch schon. Erst vor wenigen Monaten hatte eine Prüfung der Recherche-Plattform dossier.at ergeben, dass in etlichen Unterkünften bedenkliche Zustände herrschen, etwa gröberer Schimmelbefall, kaputte Einrichtung oder auch Strom-Rationierungen für die Flüchtlinge.

Künftig soll vieles besser werden, auch wenn die Kriterien nicht gerade feudale Unterkünfte nötig machen. So genügt es, für zehn Personen eine WC-Anlage und eine Dusche zur Verfügung zu stellen. Zimmer für alleinstehende Personen werden mit maximal fünf Personen belegt. Für eine Person sind acht Quadratmeter vorzusehen, für jede weitere vier. Bei der Zuteilung der Räume soll auf ethnische, sprachliche und religiöse Unterschiede sowie auf Familieneinheiten Bedacht genommen werden. Gemeinschaftsflächen sollen "nach Möglichkeit" zur Verfügung gestellt werden, einer der von Hacker kritisierten Konjunktive.

Nicht allzu abgelegene Standorte

Geheizt werden muss "angemessen", in der Nacht darf der Quartiergeber die Temperatur senken. Warmwasser ist von 6 bis 22 Uhr zur Verfügung zu stellen. Angeboten werden müssen eine Waschmaschine oder Jetons für einen nahegelegenen Waschsalon. Bei einer "Vollversorgung" müssen drei Mahlzeiten kredenzt werden, eine davon warm. Ferner ist ausreichende, abwechslungsreiche und ausgewogene Kost vorgeschrieben. Auf religiös bedingte Essgewohnheiten ist ebenso Rücksicht zu nehmen wie auf Vegetarier und Veganer.

Schimmelbefall hat beseitigt zu werden, Brandschutzvorschriften sind von Quartiergeber und Bewohner zu respektieren. Um die Einhaltung der Vorgaben sicherzustellen, sind die "Vermieter" befugt die Räumlichkeiten dahingehend wöchentlich zu überprüfen.

Was den Ort der Unterkunft angeht, legt man künftig darauf Wert, dass die Unterbringung nicht allzu abgeschieden liegt. Wörtlich heißt es: "Bei der Standortwahl ist auf die Erreichbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. Einrichtungen für den täglichen Bedarf Bedacht zu nehmen." (APA, 5.2.2014)