Wien - Nach dem Rückzug des Strafantrags gegen den Obmann der NGO Asyl in Not, Michael Genner, haben Grüne und Neos am Mittwoch jene Bestimmung kritisiert, die Grundlage der Verfolgung war. Die Grünen wollen eine grundrechtskonforme Änderung der Bestimmung, die Neos deren Abschaffung.

Es geht um Paragraf 282 Absatz 2 Strafgesetzbuch, der das Gutheißen einer mit Strafe bedrohten Handlung mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert. Genner hatte in einem Kommentar seine Achtung gegenüber "jedem ehrlichen Schlepper" ausgedrückt.

Grüne planen Abänderungsantrag

Die grüne Menschenrechtssprecherin Alev Korun begrüßte in einer Aussendung am Mittwoch die Einstellung des Verfahrens. "Wenn in unserem Rechtsstaat Menschen aufgrund einer leidenschaftlich vorgebrachten Kritik an Strafrechtsgesetzen bereits mit Anklage und Verurteilung rechnen müssen, dann läuft eindeutig etwas schief."

Die zugrunde liegende Bestimmung sei zu unbestimmt und lasse Interpretation und damit Willkür einen viel zu breiten Spielraum. Korun sprach von einer überschießenden Einschränkung von Meinungsfreiheit, die der Europäischen Menschenrechtskonvention widerspreche. Die Grünen wollen daher einen parlamentarischen Abänderungsantrag einbringen.

Scherak: "Absoluter Gummiparagrafr"

Neos-Menschenrechtssprecher Nikolaus Scherak zeigte sich erfreut, dass der Prozess abgesagt wurde. Er kritisierte die Bestimmung als "absoluten Gummiparagrafen". Es dürfe nicht Aufgabe des Gesetzes sein, Kritiker mundtot zu machen. "Wenn wir in Österreich einen Tatbestand haben, der nicht nur totes Recht ist, sondern auch noch so schwammig formuliert ist, dass dadurch die Meinungsfreiheit ungerechtfertigterweise eingeschränkt wird, dann sollten wir ihn sofort abschaffen." (APA, 5.2.2014)