Wien/Wals/Barcelona - In der Causa Alpine wollen sich Anleihegläubiger, die nach der Pleite des Bauriesen durch die Finger schauen, ihr Geld bei der spanischen Mutter FCC zurückholen. Ein Anwalt brachte am Mittwoch eine entsprechende Klage ein, weitere sollen folgen, "um den Druck zu erhöhen". Sein Vorwurf: FCC benutzte die Alpine Holding als Briefkasten, um sich via Anleger Geld für eigene Projekte zu holen.

Der Anwurf ist kein neuer: Der Alpine sei es schon lange vor dem Einreichen des Insolvenzantrags Mitte 2013 finanziell schlecht gegangen, der Baukonzern hätte also schon früher Konkurs anmelden müssen. Auf der Suche nach dem Schuldigen spielen sich Involvierte gegenseitig den Schwarzen Peter zu. So haben Anleihegläubiger bereits Banken geklagt, sie wähnen einen Interessenskonflikt der Geldhäuser, die einerseits die Emission der drei Bonds aus den Jahren 2010, 2011 und 2012 begleitet, andererseits der Alpine Kredite gewährt haben.

Banken sehen sich geschädigt

Die Banken selbst wiederum sehen sich von der Republik wegen der Übernahme von Haftungen für zwei Alpine-Kredite geschädigt. Da der Staat jetzt nicht zahlen will, sind sie vor den Kadi gezogen. Es geht um die Frage, ob die Kontrollbank (OeKB) namens der Republik die Alpine-Bilanzen ordentlich geprüft hat. Der Staat klagte seinerseits die Banken, da er sich von ihnen in die Irre geführt sieht. Nach Meinung der Finanzprokuratur sind sie auf die Fragen, was sie vor der Kreditvergabe geprüft haben, Informationen schuldig geblieben.

"Wenn das wahr ist, dass der Konkurs zu spät angemeldet wurde - wem nützt das?", fragt der Wiener Anwalt Eric Breiteneder, der Anleihegläubiger vertritt. Der Rechtsvertreter macht in seiner aktuellen Klage den spanischen Alpine-Mutterkonzern FCC als Schuldigen aus - Vorwürfe in diese Richtung seien bereits von den Alpine-Masseverwaltern gekommen. Die Alpine Holding GmbH, die die Anleihen emittiert hat, habe den Spaniern lediglich als Hülle gedient. "Sie haben lange Zeit sehr prestigeträchtige Projekte an Land gezogen und brauchten dafür einen Haftungsträger", meint Breiteneder. Das Geld der Anleger sei nämlich nicht dem österreichischen Baukonzern zugutegekommen, sondern sei von der Alpine Holding via Alpine Bau gleich in Auslandsprojekte geflossen.

Schwerwiegende Vorwürfe

"Das ist eine klassische Konstruktion, mit der man Gläubiger schädigen kann", so der Anwalt. Aus diesem Grund versucht er es in der Klage - eingebracht namens eines Anlegers, der mehr als 20.000 Euro in die Anleihe aus dem Jahr 2010 gesteckt hat - mit der Durchgriffshaftung. Üblicherweise haften ja Gesellschafter einer GmbH nur beschränkt, im Fall Alpine kämen aber die theoretischen Ausnahmen zu tragen: Zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung sei die Kapitalausstattung der Alpine Holding GmbH vollkommen ungenügend gewesen, die Anleihegelder seien nicht einmal zu einem Bruchteil zur Eigenkapitalstärkung verwendet worden.

In Wahrheit sei es die FCC gewesen, die das Ruder bei der Alpine in der Hand gehabt habe. Der Konzern mit Sitz in Barcelona "veranlasste die Anleihebegebung, den verlustbringenden Expansionskurs, vernachlässigte das Kerngeschäft und schaltete die internen Kontrollprozesse durch autokratische Führung aus", heißt es in der Klage, die am Handelsgericht Wien eingebracht wurde.

Da es eigentlich Aufgabe des Geschäftsführers ist, einen Konkursantrag zu stellen, führt Breiteneder in seinen Klagen auch den jeweiligen Geschäftsführer der Alpine als Zweitbeklagten an. In erster Linie geht es ihm aber um die FCC, "die, glaube ich, ganz gut dasteht - möglicherweise auf Kosten der Alpine Holding". Auch klagsstrategisch verspricht sich der Anwalt mehr als wenn er zum Beispiel versuchen würde, Banken zur Verantwortung zu ziehen. Sollte die FCC tatsächlich verurteilt werden, gälte das für alle Anleihegläubiger. Bei den Klagen gegen Banken müsste dagegen in jedem Einzelfall ausjudiziert werden, ob der jeweilige Berater den jeweiligen Kunden ausreichend über das Risiko aufgeklärt hat. (APA, 6.2.2014)