Die deutschen Verbraucherschutzzentralen mussten in einem Verfahren gegen Steam-Betreiber Valve eine Niederlage hinnehmen. Man hatte geklagt, da man das Verbot eines Weiterverkaufs des eigenen Accounts als rechtswidrig angesehen hatte.
Klage abgewiesen
Da Steam keine Option anbietet, die den Verkauf oder Tausch einzelner Games ermöglicht, kann selbiges nur durch den Austausch oder Verkauf des Kontos erfolgen.
Wie nun die Anwaltskanzlei Osborne Clarke berichtet, wurde das Klagsbegehren vom Berliner Landgericht abgewiesen. Eine Begründung liegt offenbar noch nicht vor.
EuGh erlaubt Gebrauchtsoftwareverkauf
Das Urteil ist insbesondere deswegen interessant, weil der EU-Gerichtshof 2012 im sogenannten "UsedSoft"-Verfahren entschieden hat, dass auch auf über digitale Vertriebswege verkaufte Software prinzipiell dem Erschöpfungsgrundsatz unterliegt und weiterveräußert werden kann.
Dies war für den Verbraucherschutz die Grundlage dafür, es ein zweites Mal zu versuchen, nachdem eine entsprechende Klage bereits 2010 vom Bundesgerichtshof abgewiesen worden war. (red, derStandard.at, 10.02.2014)