St. Johann im Pongau - Ein 35-Jähriger ist am Dienstag am Landesgericht Salzburg wegen Vergewaltigung eines damals 16-jährigen Mädchens im Salzburger Pongau und wegen schwerer Nötigung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sieben Jahren nicht rechtskräftig verurteilt worden. Das mutmaßliche Opfer erlitt eine posttraumatische Störung und leidet laut Staatsanwaltschaft an Depressionen.

Der Vorfall soll sich im Sommer 2011 ereignet haben. Der im Pongau lebende, bisher unbescholtene Angeklagte hatte zu Prozessbeginn am 17. Dezember des Vorjahres seine Unschuld beteuert. Er sei ein "guter Freund" des Mädchens gewesen, und dieses hätte auch freiwillig an den geschlechtlichen Handlungen teilgenommen, erklärte der arbeitslose Kfz-Mechaniker der vorsitzenden Richterin des Schöffensenates, Anna-Sophia Geisselhofer.

Drohung mit Messer

Der 35-Jährige soll der Anklage zufolge äußert brutal vorgegangen sein. Demnach hatte er das Mädchen in seine Wohnung im Pongau geholt, die Eingangstüre versperrt, den Schlüssel abgezogen und der 16-Jährigen dann ein Messer an den Hals gesetzt und ihr gedroht, sie abzustechen, falls sie sich nicht gefügig zeige. Der Mann soll sie festgehalten, ihr die Kleidung heruntergerissen und sie dann zu sexuellen Handlungen gezwungen haben.

Die 16-Jährige sei derart eingeschüchtert gewesen, dass sie ein Jahr lang darüber geschwiegen habe, erklärte Staatsanwältin Barbara Feichtinger. "Erst als sie in der Jugendpsychiatrie aufhältig war, erzählte sie es ihrer Mutter. Die Schilderungen des Mädchens sind glaubhaft, nachvollziehbar und widerspruchsfrei." Das habe auch ein Gerichtssachverständiger bestätigt, sagte Feichtinger.

Der Verteidiger des Angeklagten meldete Nichtigkeitigbeschwerde und Berufung an. Die Staatsanwältin gab nach der Urteilsverkündung keine Erklärung ab, wie die Sprecherin des Landesgerichtes Salzburg, Christina Rott, auf APA-Anfrage erklärte. (APA/red, derStandard.at, 11.2.2014)