Kritiker sehen in der Vorratsdatenspeicherung einen massiven Eingriff in die Privatsphäre.

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Ursprünglich von der EU für die Terrorbekämpfung erdacht, kommt die Vorratsdatenspeicherung hierzulande hauptsächlich bei Delikten wie Stalking, Diebstahl und Suchtgifthandel zum Einsatz. "Im ersten Jahr wurde 260-mal auf Vorratsdaten zurückgegriffen", heißt es dazu knapp in einem offiziellen Bericht des Justizministeriums. Die Regelung ist seit 1. April 2012 in Kraft. Aktuellere Zahlen liegen nicht vor, obwohl diese mit 31. Jänner der EU-Kommission hätten gemeldet werden müssen.

"Kurz vor der Fertigstellung"

"Der Gesamtbericht über besondere Ermittlungsmaßnahmen für das Jahr 2012 ist kurz vor der Fertigstellung", heißt es dazu aus dem Ministerium auf Nachfrage des STANDARD. Erst dann könne man die geforderten Daten auch an die EU-Behörden übermitteln.

Dabei ist derzeit noch unklar, in welcher Form Vorratsdaten künftig gespeichert werden müssen, Die EU-Kommission überprüft momentan nach Klagen aus Österreich und Irland den Modus Operandi. Die Grundlage für die Vorratsdatenspeicherung war ursprünglich eine EU-Richtlinie, die 2006 nach Anschlägen in London zur Terrorbekämpfung verabschiedet wurde und bei deren Umsetzung Österreich lange säumig war. Sie verpflichtet Netzbetreiber hierzulande, sämtliche Telefon- und Internetverbindungsdaten für sechs Monate zu speichern und bei Bedarf den Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln.

Doping und Tabakwaren

In seinem Bericht, der eine A4-Seite umfasst, stellt sich das Justizministerium klar hinter die Vorratsdatenspeicherung. Diese habe sich in der Praxis als "unerlässliches Instrument zur wirksamen Verfolgung schwerer und schwerster Kriminalität" bewährt. Außerdem seien "unbeteiligte Dritte" kaum betroffen, weil die Verdächtigen fast nur untereinander kommunizieren würden.

Aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung geht allerdings hervor, dass Vorratsdaten nach ihrer Einführung auch im Kampf gegen Doping, Urkundenfälschung, Raufhandel, Verletzung des Amtsgeheimnisses, der "verbotenen Herstellung von Tabakwaren" oder der "Vorenthaltung von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung" eingesetzt wurde. Kritiker verweisen darauf, dass diese Strafbestände nichts mit dem eigentlichen Ziel der Terrorprävention zu tun hätten. Auch der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs forderte, dass künftig "schwere Verbrechen" besser definiert werden. Außerdem soll die Kommunikation mancher Berufsgruppen, etwa Ärzte, von der Speicherung ausgenommen werden. (sum, DER STANDARD, 15.2.2014)