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Die EU will strengere Gesetze für Duftstoffe in Parfums.

Foto: dpa/Bernd Thissen

Konsumenten sollen nach Plänen der EU-Kommission mehr über allergieauslösende Duftstoffe in Kosmetika erfahren. Die Brüsseler Behörde schlug vor, die Stoffe HICC, Atranol und Chloratranol gänzlich für den Einsatz in Körperpflege- oder Schönheitsmitteln zu verbieten. Weitere 20 Substanzen sollten in ihrer Konzentration begrenzt und in der Zutatenliste genannt werden. Grund ist ein Expertengutachten, bei dem die Duftstoffe als nicht sicher eingestuft wurden.

Neue Auflagen

Empfindliche Anwender "sollten ein sehr klares Signal bekommen, dass es Substanzen gibt, die ihnen schaden könnten", sagt EU-Verbraucherkommissar Neven Mimica. Besonders für die Biokosmetik-Branche würden die Pläne neue Auflagen mit sich bringen: Bei etwa 90 Prozent ihrer Produkte müsste sie nach Angaben der EU-Kommission die Kennzeichnung ihrer Inhaltsstoffe umstellen.

Industrie, Verbände oder Bürger haben nun bis zum 14. Mai Zeit, sich zu den Plänen zu äußern. Auch Europaparlament und EU-Staaten haben ein Wörtchen mitzureden. Bis zu drei Prozent der Europäer, das sind 15 Millionen Menschen, leiden nach Angaben der EU-Kommission an allergischen Hautreaktionen auf Duftstoffe - an Reizungen, Schwellungen, Ausschlag oder sogar chronische Ekzemen.

Genauere Kennzeichnung

In der Regel müssen Duftstoffe auf Kosmetikpackungen nur unter dem Oberbegriff "Parfum" aufgeführt werden. Doch 26 allergieerzeugende Duftstoffe müssen bereits heute auf der Packung genannt werden, falls sie bestimmte Minimalgrenzwerte übersteigen. Diese Liste will die EU-Kommission nun ausweiten. Sie könnte dabei nach Angaben aus der Brüsseler Behörde auf etwa 100 Stoffe anwachsen. Dabei stützt sie sich auf Empfehlungen eines wissenschaftlichen Gremiums.

Stimmen die EU-Staaten und das Europaparlament den Maßnahmen zu, müssen Parfumhersteller die Rezeptur einiger Produkte ändern und die nun verbotenen Stoffe ersetzen - und das wohl auch in Klassikern der Branche. Es gehe jedoch nicht darum, bestimmte Düfte zu verbieten, betont die EU-Kommission. Aber auch die Hersteller von Bio-Kosmetika könnten demnach gezwungen sein, die Zusammensetzung einer Vielzahl ihrer Produkte zu ändern. Wird kein Einspruch gegen den Vorschlag erhoben, ist gegen Jahresende mit der formellen Annahme der Änderungen zu rechnen. (APA/red, derStandard.at, 13.2.2014)