Wien - Wie der Presserat am Freitag via Aussendung mitteilte, ist das Urteil des Handelsgerichts Wien in dem Prozess zwischen der Mediengruppe "Österreich" und dem Presserat rechtskräftig. Die Mediengruppe wollte es dem Presserat verbieten, zu Artikeln in der Tageszeitung "Österreich" Stellung zu nehmen.

"Österreich" argumentierte, dass der Presserat unlauter in den Wettbewerb eingreifen würde. Die Mediengruppe nimmt das Urteil des Handelsgerichts zur Kenntnis, eine Berufung wird nicht eingelegt. Der Presserat sieht durch das Urteil die Meinungsfreiheit in Österreich gestärkt: "Laut Gericht stehe es jedem zu, über Inhalt und Qualität von Artikeln in einer Tageszeitung zu urteilen und seine Meinung darüber öffentlich zu äußern - das gelte selbstverständlich auch für den Presserat."

Sachliche Meinungsäußerungen wie jene der Senate des Presserats, nämlich ob ein Zeitungsartikel nicht mit dem Ehrenkodex für die österreichische Presse vereinbar sei, könnten das Ansehen einer Zeitung nicht gefährden, so das Gericht. 

Zweiter Prozess

Ein weiterer Prozess zwischen der Mediengruppe "Österreich" und dem Presserat geht Anfang März über die Bühne. Der Presserat hat wegen eines Artikels in "Österreich" bei der Arbeiterkammer und der Frauenministerien nachgefragt, ob dabei Werbegeld geflossen sei. Da die AK und die Frauenministerin finanzielle Zuwendungen verneint haben, habe der Presserat hier kein Verfahren eingeleitet, heißt es. "Österreich" ortet einen Wettbewerbsverstoß 

Presserats-Geschäftsführer Alexander Warzilek: "Es ist mehr als ungewöhnlich, dass eine Zeitung, die täglich recherchiert, dem Presserat das Nachfragen gerichtlich verbieten lassen möchte. Eine gewissenhafte und sorgfältige Recherche ist eine journalistische Grundregel, die auch für uns wichtig ist. Die Entscheidung im ersten Prozess gibt uns Auftrieb für den zweiten." (red, derStandard.at, 14.2.2014)