Ursprünglich hätte bereits mit dieser Vereinbarung die Zusammenführung von Post- und Bahnbus eingeleitet werden sollen. Erst in einem Regierungsübereinkommen von 1987 - damals zwischen SPÖ und ÖVP - wurde dann aber tatsächlich vereinbart, dass die Kraftwagendienste von Bahn und Post in sinnvoller Kooperation mit Privaten schrittweise zusammengeführt werden sollten.
1988 wurde dann eine eigene "Bundesbus-Geschäftsstelle" gegründet, die die beiden Busdienste koordinieren sollte. Doch auch diese Maßnahme blieb weitgehend ohne Erfolg. Tatsächlich wurde nur das Marketing zusammengeführt. Noch heute sind einige Busse und Haltestellen im Bundesbus-Design. Die "Bundesbus-Geschäftsstelle" wurde aber bereit 1997 wieder aufgelöst.
Kritik an der öffentlichen Buslandschaft kam 1993 auch vom Rechnungshof (RH). Dieser kritisierte damals, dass die Kooperation Schiene-Autobus, aber auch jene der Busdienste untereinander, in Folge unterschiedlicher Interessen häufig mangelhaft war. Auch der Rechnungshof empfahl daher damals als "Fernziel" eine Zusammenführung der Busdienste.
Die nunmehrigen Bemühungen, die nun endlich zum Erfolg führen könnten, erstrecken sich mittlerweile über mehr als drei Jahre. Im Mai 2002 fällte die Regierung einen entsprechenden Beschluss. Der Kaufvertrag zwischen ÖIAG und ÖBB wurde Anfang September des Vorjahres fixiert. Das Kartellgericht hatte darauf eine Prüfung angekündigt. Ein Einspruch dagegen vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) war im März dieses Jahres abgelehnt worden.
Am Donnerstag hat sich das Kartellgericht nun entschieden, keine Auflagen zu erteilen und damit grünes Licht für den Zusammenschluss von Postbus und Bahnbus zu geben. Wird kein Rekurs eingelegt, wäre der Deal somit am 16. September rechtskräftig.