Für rund 60 Erste-Bank-Kunden geht das Abenteuer Schiff- oder Immobilienfonds halbwegs glimpflich aus. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat sich bekanntlich mit der Erste Bank auf den teilweisen Ersatz von Schäden aus der Vermittlung von Beteiligungsverträgen an Schiffs- und Immobilienfonds erarbeitet. Demnach bietet die Erste Bank ihren Kunden bis zu 30 Prozent der durch diese Investments erlittenen Schäden an. Der VKI empfiehlt, diese Angebote anzunehmen.

Schon im Herbst hat der VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums (BMASK) Beschwerden gesammelt. Rund 20.000 Österreicher haben an die 700 Mio. Euro in geschlossene Fonds gesteckt, die mit dem Geld wiederum Containerschiffe oder auch Bürogebäude kauften. Im Gefolge der Krise gerieten aber sowohl die Schifffahrt- als auch die Immobilienbranche ins Trudeln, zahlreiche Fonds stehen heute unter Wasser.  Die Fonds fordern vielfach bereits erfolgte Ausschüttungen zurück und drohen sogar mit Klage oder dem Exekutor. Beim VKI haben sich insgesamt 1.200 Betroffene gemeldet. Für sie haben die Konsumentenschützer mit den Banken gesprochen.

Gegen jene Institute, die bisher keinem Vergleich zugestimmt haben, zieht der VKI nun vor Gericht.  Im Rücken haben die Verbraucherschützer wie auch schon bei ihren Sammelklagen gegen den Finanzberater AWD den deutschen Prozesskostenfinanzierer Foris. Raiffeisenbanken in Niederösterreich, Hypos in Niederösterreich und der Steiermark sowie die einige Volksbanken, erwiesen sich bisher laut VKI als "stur". 

Keine Sammelklagen in Österreich

Der Verein bietet rund 300 Geschädigten an, ihm ihre Ansprüche abzutreten - es ist dies eine Hilfskonstruktion, da es in Österreich keine Sammelklage gibt. Vor Gericht tritt dann der VKI als Kläger auf, die Konsumenten sind nur mehr Zeugen. Prozesskostenrisiko haben sie keines, das übernimmt wieder Foris. Freilich schneidet der Prozesskostenfinanzierer mit: Zwischen 10 und 40 Prozent des erstrittenen Betrags müssen die Anleger an die Deutschen abtreten. Die Höhe der Quote hängt davon ab, wie lange der Prozess dauert. Im Falle einer Einigung bereits vor Verhandlungsbeginn kassiert Foris nur 10 Prozent, wenn das Ganze durch mehrere Instanzen geht, 40 Prozent, so VKI-Rechtschef Peter Kolba.

Bis Ende März können sich die vom VKI angeschriebenen Anleger entscheiden, ob sie an einer der Klagen teilnehmen. "Es ist das erste Mal, dass wir mit einem Prozesskostenfinanzierer einen Klagspool finanzieren", so Kolba. Bisher hatte der VKI bei "Sammelklagen" stets nur einen Gegner, zum Beispiel den Finanzberater AWD, mit dem sich die Konsumentenschützer nach jahrelangem rechtlichen Hick-Hack letztendlich doch verglichen haben. Die Institute, die nunmehr beklagt werden, hätten Gespräche über eine generelle Lösung verweigert und auch keinen Verjährungsverzicht abgeben wollen, so Kolba.

Mit anderen Banken ist der VKI noch in Vergleichsgesprächen: "Wir reden mit Sparkassen, der Bank für Steiermark und Kärnten (BKS), der Volksbank Ried und der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien. Da hoffen wir, dass etwas rauskommt", so der VKI-Jurist. "Völlig unerklärlich" findet er, dass die RLB NÖ-Wien mit dem VKI spreche, die regionalen Raiffeisenbanken in Niederösterreich jedoch auf stur schalteten. Um wieviel Geld vor Gericht gestritten werden wird, sei schwer abzuschätzen. "Die 750 Personen, die sich von Banken geschädigt sehen, haben circa 30 Mio. Euro investiert." (APA/red, derStandard.at, 20.2.2014)