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Auf der Datenbank von "Lost Art" gelistet: acht Werke aus der Sammlung Gurlitt, die derzeit unter Raubkunstverdacht stehen

APA/Staatsanwaltschaft Augsburg

München - Cornelius Gurlitt, Sohn des Sammlers und NS-Kollaborateurs Hildebrandt Gurlitt, setzt sich nun zur Wehr: Seine Anwälte haben beim Amtsgericht Augsburg beantragt, die Beschlagnahmung der Bilder aufzuheben. Zu dieser war es, wie berichtet, Ende Februar 2012 in München gekommen. Als Begründung diente damals der Verdacht der Steuerhinterziehung. Laut Tido Park und Derek Setz, den Strafverteidigern von Gurlitt, sei die Konfiszierung der insgesamt 1280 Kunstwerke allerdings nicht gerechtfertigt gewesen: Sie verstoße gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.

Im Zusammenhang mit der Forderung nach der Herausgabe der Sammlung sagten die Anwälte, sie hätten "vor dem Hintergrund des immensen öffentlichen Interesses und der politischen Debatten eine begründete Sorge um die Rechtsstaatlichkeit dieses Verfahrens".

Medizinisch betreut

Inwieweit Gurlitt selbst diese Offensive in die Wege leitete, ist fraglich. Am 23. Dezember 2013 wurde der Rechtsanwalt Christoph Edel vom Amtsgericht München für sechs Monate als "vorläufiger Betreuer" für Gurlitt bestellt, nachdem ein Facharzt die medizinischen Voraussetzungen einer Betreuung bejaht hatte. Edel hat ausschließlich die Interessen von Gurlitt zu wahren. Der 81-jährige Mann ist aber nicht entmündigt: Er darf weiterhin z. B. wirksame Rechtsgeschäfte tätigen.

Als Teil der Offensive haben die Anwälte auch die Internetseite www.gurlitt.info eingerichtet. Das einleitende Statement ist mit der Unterschrift von Cornelius Gurlitt versehen. Darin heißt es: "Manches von dem, was über meine Sammlung und mich berichtet wurde, stimmt nicht oder stimmt so nicht." Deshalb wolle man Informationen bereitstellen, um die Diskussion "zu versachlichen".

"Legal erworben"

Unter anderem wird die Provenienz der Sammlung dargelegt. Der Kunsthändler Hildebrandt Gurlitt habe 1940 vom NS-Regime viele Werke "legal erworben", die als "entartete Kunst" aus deutschen Museen eingezogen worden waren. Neben diesem Bestand (380 Objekte) gibt es rund 330 Kunstwerke, die der Familie Gurlitt bereits 1933, also vor der Machtübergabe an Hitler, gehörte. Der Verdacht auf Raubkunst könne sich nur auf etwa 590 Werke beschränken. Derzeit gäbe es sechs Anspruchsteller; es stünden daher "maximal drei Prozent" der beschlagnahmten Werke "unter echtem Raubkunstverdacht".

Die Anwälte weisen darauf hin, dass man rechtlich nicht zu Rückgaben verpflichtet sei, "da alle Ansprüche längst verjährt sind". Gurlitt sei aber bereit, "nach rechtmäßiger Rückgabe der gesamten Sammlung" Verdachtsmomente zu prüfen. Dass er faire Lösungen anstrebe, habe Gurlitt bereits mit der Privatrestitution von Max Beckmanns Löwenbändiger bewiesen. Man befinde sich "in ersten Sondierungsgesprächen", es gehe derzeit vor allem um das Bild Femme assise von Henri Matisse, Max Liebermanns Zwei Reiter am Strand sowie um die Sammlung Dr. Glaser aus Dresden.

Das Vorgehen gegen seinen Mandanten sei im Vergleich mit vielen anderen Sammlungen nicht in Ordnung, kritisierte Hannes Hartung, ein weiterer Gurlitt-Anwalt. In Deutschland gebe es viele Sammlungen, in denen der Anteil an potenzieller Raubkunst viel höher sei: "Für diese Sammlungen und die dort verantwortlichen Museumsdirektoren gibt es jedoch augenscheinlich keine Sanktionen." (Thomas Trenkler, DER STANDARD, 24.2.2014)