München/Klagenfurt - Im Prozess gegen frühere Vorstandsmitglieder der BayernLB wegen des Debakels mit der Hypo Group Alpe Adria (HGAA) steht erstmals das CSU-dominierte Kontrollgremium der Bayerischen Landesbank im Fokus. Als Zeuge befragt wird im Landgericht München heute, Montag, der langjährige Chef des Verwaltungsrats, Siegfried Naser,

Der 63-Jährige stand jahrelang im Wechsel mit dem früheren CSU-Finanzminister Kurt Faltlhauser an der Spitze des Gremiums und trug den verheerenden Milliardenkauf der Kärntner Hypo 2007 mit. Im Gegensatz zum Exvorstand wurden Naser, Faltlhauser und andere CSU-Promis im Verwaltungsrat von der Staatsanwaltschaft aber nicht angeklagt.

Das erstaunte nicht nur die Opposition im bayerischen Landtag. Auch die Richter äußerten im Sommer in einem schriftlichen Beschluss ungewöhnlich deutliche Kritik: Es sei nicht nachvollziehbar, warum die Staatsanwaltschaft alle Exvorstände wegen Untreue angeklagt habe, die Ermittlungen gegen die Mitglieder des Verwaltungsrats aber einstellte. Das Kontrollgremium habe den Vorständen damals schließlich die Ermächtigung zu dem Milliardenkauf erteilt.

Arglistig getäuscht

Die Staatsanwaltschaft konterte: Sie geht davon aus, dass die Vorstände den Verwaltungsrat arglistig getäuscht haben, um den Kauf durchzusetzen. "Denknotwendig folgt hieraus aber, dass sich die Mitglieder des Verwaltungsrates selbst nicht strafbar gemacht haben können, wenn sie getäuscht wurden." Die Vorstände haben sich laut Anklage beim Hypo-Kauf über Risiken hinweggesetzt - frei nach dem Motto "Augen zu und durch". "Im Bestreben, die HGAA um fast jeden Preis zulasten der BayernLB zu erwerben." Zeuge Naser wird sich dazu äußern können, auf welcher Informationsbasis der Verwaltungsrat damals grünes Licht für den Bankkauf gegeben hat, der die bayerischen Steuerzahler am Ende mehr als drei Milliarden Euro kostete. Mitte März ist Faltlhauser dran.

Naser war Ende 2009 über die BayernLB-Krise gestürzt und von seinem Amt als Sparkassenpräsident (mit 600.000 Euro Jahresgage) zurückgetreten. Im U-Ausschuss wies er 2010 jede Verantwortung von sich, von grober Fahrlässigkeit könne keine Rede sein. Er habe alle Unterlagen, die ihm Bankchef Werner Schmidt vorlegte, sorgfältig geprüft. "Es gab damals nichts für den Verwaltungsrat Erkennbares, was gegen den Kauf gesprochen hätte." (dpa, DER STANDARD, 24.2.2014)