Klagenfurt/Wien - Großer Andrang hat am Montag am Landesgericht Klagenfurt beim Auftakt eines Zivilprozesses in Sachen Hypo Alpe Adria geherrscht. Die Bank klagt vier Aktionäre und neun ehemalige Manager auf 50 Mio. Euro, die 2008 als Sonderdividende im Jahr 2008 ausgeschüttet worden waren. Allein die Vorbereitende Tagsatzung wird fünf Tage in Anspruch nehmen, die Kosten des Verfahrens sind enorm.

Für den Prozess wurde die ehemalige Versteigerungshalle im Landesgericht adaptiert. Immerhin galt es, Klagsvertreter, Beklagte und deren Anwälte sowie zwei Sachverständige unterzubringen. Auch das Medieninteresse war zum Auftakt groß: Dutzende Fotografen, Kameraleute und Journalisten waren gekommen. Das Verfahren wird von Richter Thomas Liensberger geleitet, er hat bisher 32 Verhandlungstage ausgeschrieben.

Sonderdividende für Aktionäre

Konkret geht es bei dem Verfahren um eine sogenannte "Sonderdividende". Unter diesem Titel flossen beim Verkauf der Hypo-Mehrheitsanteile an die BayernLB 50 Mio. Euro zusätzlich zum Kaufpreis an die damaligen Aktionäre - die Landesholding, die Hypo Burgenland und damit indirekt die Grazer Wechselseite Versicherung sowie an die Hypo Mitarbeiter Privatstiftung und die Berlin-Gruppe. Neben den vier Aktionären sind auch die ehemaligen Aufsichtsräte Othmar Ederer, Hans-Jörg Megymorez, Siegfried Grigg und die ehemaligen Vorstände Thomas Morgl, Josef Kircher, Paul Kocher, Wolfgang Peter, Tilo Berlin und Wolfgang Kulterer beklagt.

Kulterers Anwalt Ferdinand Lanker meinte vor Prozessbeginn, er könne überhaupt nicht nachvollziehen, warum sein Mandant überhaupt geklagt worden sei. Kulterer sei 2006 als Vorstand aus der Bank ausgeschieden und nach dem Verkauf an die BayernLB auch als Aufsichtsrat. "Erst ein halbes Jahr später ist die Entscheidung über die Sonderdividende gefallen, da war mein Mandant nicht mehr zuständig." Er wies auch auf die enormen Verfahrenskosten hin, die im Falle einer Entscheidung zugunsten der Klägerin von den Beklagten niemals aufgebracht werden könnten. 

Zeitweiser Ausschluss der Öffentlichkeit

In dem Prozess soll die Öffentlichkeit zeitweise ausgeschlossen werden. Das hat die Klägerin in der vorbereitenden Tagsatzung am Montag beantragt. Die Regelung soll für Erörterungen und Zeugeneinvernahmen gelten, die das Bankgeheimnis verletzen könnten oder andere "andere geheimnisrelevanten Themen" betreffen.

Die Hypo-Anwälte forderten auch, dass bereits die Diskussion über die Begründung für den Ausschluss der Öffentlichkeit nicht öffentlich stattfinden sollte. Denn es würden möglicherweise bereits in diesem Zusammenhang Geschäftsgeheimnisse erörtert, so Rechtsanwalt Alexander Klauser.

Die Anwälte der Beklagten stellten ihrerseits den Antrag, das Zivilverfahren zu unterbrechen, da derzeit die Staatsanwaltschaft gegen ehemalige Mitarbeiter der Bank ermittle. Es solle die Klärung der strafrechtlichen Relevanz abgewartet werden, lautete die Begründung. Die Vertreter der Hypo lehnten eine Verzögerung ab. Richter Thomas Liensberger behielt sich die Entscheidung über die Unterbrechungsanträge vor. APA, 24.2.2014)