Wien/Krems - Nach dem Ja zur nicht unumstrittenen Linzer Med-Fakultät hat der Nationalrat Montagabend einen weiteren viel diskutierten Beschluss im Hochschulsektor gefasst. Der Donau-Uni in Krems wurde mit den Stimmen von Koalition, Freiheitlichen, Team Stronach und der NEOS-Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger das Promotionsrecht zuerkannt.

Ablehnung kam von den Grünen und dem Großteil der NEOS. Grünen-Wissenschaftssprecherin Sigrid Maurer ärgerte sich, dass wie schon bei der Linzer Med-Fakultät neuerlich einfach ein Beschluss auf Wunsch eines Landes getroffen werde und das trotz Kritik aus dem Wissenschaftssektor, wonach die Qualität für ein Doc-Studium nicht gewährleistet werden könne. Schließlich handle es sich um einen Präzedenzfall, klopften doch schon mit den Fachhochschulen die nächsten um ein Promotionsrecht an.

Nikolaus Scherak ist selbst Student in Krems. Insofern meint er aus erster Hand beurteilen zu können, dass dort momentan die Voraussetzungen für eine entsprechende Aufwertung noch nicht gegeben seien. Er verstehe daher nicht, wieso man seitens des Nationalrats einfach dem Willen eines Landeshauptmanns Folge leiste. Für das Promotionsrecht stimmte allerdings seine Fraktionskollegin Meinl-Reisinger, allerdings ohne öffentliche Begründung.

In den Reihen von Koalition und Freiheitlichen begrüßte man einmütig den Beschluss. Argumentiert wurde von allen Seiten mit einer Aufwertung der Donau-Uni. Krems werde mit dem Promotionsrecht attraktiver für renommierte Professoren, damit aber auch für die Studenten, meinte etwa Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP).

Künftige PhD-Studiengänge haben eine Mindestdauer von drei Jahren, vor ihrem Start müssen sie durch die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) akkreditiert werden. Nach acht Jahrenwerden sie einer Evaluierung unterzogen, was SP-WissenschaftssprecherinAndrea Kuntzl gegenüber den Skeptikern beschwichtigend hervorhob.

Die 1994 gegründete Donau-Uni ist zwar eine öffentliche Uni, unterliegt aber nicht dem Universitätsgesetz sondern einem eigenen DUK-Gesetz. Bei einem Gesamtbudget von 40 Mio. Euro beträgt der Eigenfinanzierungsanteil vor allem durch Studiengebühren und Forschungsaufträge knapp 80 Prozent, den Rest teilen sich Bund und Land Niederösterreich. (APA. 24.2.2014)