Salzburg - Ein Sparbeschluss aus dem Jahr 1997 kommt jetzt das Land Salzburg teuer zu stehen: Nach einer Klage des Zentralbetriebsrats der Landeskliniken muss das Land rund 3500 Spitalsbediensteten Gehälter in der Höhe von rund 24 Millionen Euro nachzahlen.

Ausgangspunkt der Rechtsstreitigkeit war ein Regierungsbeschluss während der Amtszeit von Landeshauptmann Franz Schausberger (VP). Damals wurde festgelegt, dass neuen Mitarbeitern nur 60 Prozent der Vordienstzeiten angerechnet werden. Auf Basis einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes im Dezember vergangenen Jahres und einer nun erfolgten Bestätigung durch das Arbeits- und Sozialgericht steht aber fest, dass die Vordienstzeiten zur Gänze angerechnet werden müssen.

Auf das Land kommen nun Nachzahlungen von Gehältern samt Überstunden und Zulagen in der Höhe von rund 24 Millionen Euro zu. Im Schnitt dürften die Spitalsmitarbeiter 7000 Euro erhalten.

Nachforderungen auch auf Bundesebene denkbar

Da die 60-Prozent-Regelung auch bei anderen Landesbediensteten angewendet wurde, kommen noch weitere Nachzahlungen dazu. Auch wenn derzeit noch keine exakten Berechnungen vorliegen, wird Salzburg über 30 Millionen Euro lockermachen müssen. Dazu kommt eine Erhöhung der laufenden Gehälter. Informell ist von mehr als drei Millionen pro Jahr die Rede.

Salzburg dürfte aber nicht die einzige Gebietskörperschaft sein, auf die hohe Nachzahlungen und eine Steigerung bei den Personalkosten zukommt. Analog zur Salzburger Praxis rechnen auch viele Kommunen Mitarbeitern, die aus der Privatwirtschaft in den öffentlichen Dienst wechseln, nicht die gesamten Vordienstzeiten an. Berechnungen über Auswirkungen auf die Gemeindebudgets gibt es noch nicht. Auch auf Bundesebene könnte es zu Nachforderungen kommen.

Salzburgs AK-Präsident Siegfried Pichler kündigte nach dem Gerichtsurteil an, die Gleichstellung aller Arbeitnehmer anzustreben. In der Privatwirtschaft sei die Anrechnung aller Vordienstzeiten nicht Praxis. In den Kollektivverträgen gebe es höchstens eine Anrechnung von zehn Jahren. Es könne keine Zweiklassengesellschaft geben, sagt Pichler. (neu, DER STANDARD, 26.2.2014)