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Ex-Finanzminister Josef Pröll mit Finanzprokuratur-Chef Wolfgang Peschorn (rechts, im Hintergrund der damalige Ministersprecher Harald Waiglein) trafen 2011 beim Hypo-U-Ausschuss wieder zusammen.

Foto: APA/Eggenberger

Es steht inzwischen fast außer Streit, dass nach all den Unglaublichkeiten, die in Kärnten (und später auch in München) bei der Hypo Alpe Adria geschehen sind, der damalige Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) bei der Notverstaatlichung der Bank mit den Bayern schlecht verhandelt hat.

Wenn man sich die Situation in der Nacht auf den 14. Dezember 2009 anschaut, überrascht das nicht: Die Bayerische Landesbank kreuzte damals mit zahlreichen Vorständen und noch mehr erfahrenen und hochbezahlten Wirtschaftsanwälten auf. Der Agrarökonom Pröll hatte nur seine Beamten, die Nationalbank, die Finanzmarktaufsicht und die von Wolfgang Peschorn geleitete Finanzprokuratur auf seiner Seite.

Die Finanzprokuratur sind die Hausanwälte der Republik – meist junge, engagierte Juristen, die viel arbeiten und sich in Themen hineinknien, es aber dennoch nicht ganz mit den Anwälten der großen Sozietäten aufnehmen können.

Ehrgeiziger Chef der Finanzprokuratur

Ihr Chef Peschorn gilt als selbstbewusst und ehrgeizig und als Mann, der eher politisch als juristisch denkt.

Warum Pröll damals keine weiteren Anwälte zurate zog, hat einen konkreten Hintergrund: In der Regierung Schüssel haben Ministerien ständig um viel Geld Kanzleien beschäftigt und wurden dafür vom Rechnungshof gerügt. Die Finanzprokuratur, die im Finanzministerium angesiedelt ist und den Bund in allen rechtlichen Angelegenheiten vertritt, galt als unausgelastet.

Gesetz hätte externe Berater verhindert

Da kam Peschorn im Frühjahr 2008 auf die Idee, dem damaligen Finanzminister Wilhelm Molterer (ÖVP) eine Änderung des Finanzprokuraturgesetzes nahezulegen, die Ministerien dazu verpflichten würde, für Rechtsberatung nur noch die Finanzprokuratur in Anspruch zu nehmen.  

Infolge von vehementem Widerstand durch die Rechtsanwaltskammer wurde das Gesetz entschärft: Ministerien durften weiterhin externe Anwälte beauftragen. Aber es sollte nicht überraschen, dass Pröll sich ein Jahr später unter Druck fühlte, sich doch nur auf die Dienste seines hausinternen Anwalts zu verlassen, der ihm eine verlässliche Beratung versprach.

Anwaltshonorare hätten sich ausgezahlt

Das hat sich im Nachhinein als Fehler erwiesen. Mit einem Team von international erfahrenen Bankenrechts-, Gesellschaftsrechts- und Vertragsrechtsexperten an seiner Seite hätte Pröll sicherlich ein besseres Ergebnis erzielt. Auch wenn ein paar Millionen Euro an Honorargebühren angefallen wären, hätte sich das bei einer Milliardentransaktion wie der Hypo-Verstaatlichung immer noch ausgezahlt.

Peschorn hat in einer weiteren Phase des Hypo-Krisenmanagements der Republik keinen guten Dienst erwiesen. Als Chefermittler der "CSI Hypo" verfolgte er verbissen strafrechtliche Verdachtsmomente in der verstaatlichten Bank und erschwerte damit ihre viel dringender benötigte Sanierung und Abwickung. Aber so lautete der Auftrag der Politik.

Nicht für jede Kleinigkeit

Politiker sollten aus dieser Erfahrung eine Lehre ziehen: Man braucht nicht für jede Kleinigkeit einen teuren externen Anwalt. Aber wenn es um wirklich viel Geld geht, sollte man bei Beratungskosten nicht sparen. Manchmal braucht man einen guten Anwalt.

Was immer man dem jetzigen Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) vorwerfen kann: Dass er teure Berater um sich schart, ist an sich noch kein Fehler. Man muss nur hoffen, dass er diese richtig auswählt und diese dann auch an einem Strang ziehen. Das ist derzeit fraglich. Hohe Honorarnoten allein sind noch kein Beweis für Qualität. (Eric Frey, derStandard.at, 26.2.2014)