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Die Schaffung und Finanzierung von Wohnraum und der Gewinnfreibetrag von Selbstständigen rücken näher zusammen. Wohnbauanleihen sind der Kompromiss im Abgabenänderungsgesetz. 

Foto: APA/Fohringer

Das Abgabenänderungsgesetz hat in der Branche der Selbstständigen zuletzt für Wirbel gesorgt. Grund dafür waren angedachte Änderungen beim Gewinnfreibetrag, wonach dieser nicht mehr in Wertpapieren angelegt hätte werden dürfen, sondern nur noch in sogenannte körperlich abschreibbare Güter. Rupert Wolff, Präsident vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK), sah darin eine "Diskriminierung von Ärzten, Anwälten und allen anderen Selbstständigen".

Seit wenigen Tagen ist die Änderung der Änderung bekannt die besagt: Investments in Wohnbauanleihen sind nun erlaubt. "Das ist ein guter Kompromiss", sagt Wolff zum Standard. Damit würde ein Bewegungsspielraum für Selbstständige geschaffen. Schließlich habe der Gewinnfreibetrag einen Ausgleich zwischen Freiberuflern und Angestellten geschaffen, weil diese kein steuerschonendes 13. und 14. Monatsgehalt bekommen.

Zu klären ist laut Wolff aber noch, welche Wohnbauanleihen für ein Investment infrage kommen. Gilt die Bestimmung nur für Papiere, die neuen Wohnraum schaffen oder auch für Sanierungsprojekte? Offen sei auch die Frage, ob nur Papiere gezeichnet werden dürfen für Projekte in Österreich oder, ob Auslandsfinanzierungen auch erlaubt sind.

Kaufkurse hoch

Für Helmut Praniess, Chef der Privat Bank, kommt auch noch die Frage hinzu, wie sich die Emittenten nun verhalten. "Derzeit gibt es am Markt nur wenige Wohnbauanleihen, und die Kaufkurse sind schon recht hoch", sagt Praniess. Es sei daher anzuraten, mit dem Kauf der Papiere nicht bis zum Jahresende zu warten. Dem Privat-Banker missfällt auch, dass die Anleihen mindestens vier Jahre gehalten werden müssen, um den Steuervorteil zu generieren. Mit dieser langen Bindung wandere auch das Zinsänderungsrisiko ins Portfolio eines Anlegers.

Susanne Höllinger, Vorstandsvorsitzende der Kathrein Privatbank, gibt zu bedenken, dass eine Diversifikation mit nur einem erlaubten Wertpapier schwerfalle. Sie erwartet, dass die betroffenen Kunden ihre Gewinne vermehrt in die Ausstattung der Praxis, der Renovierung des Büros oder ähnliche Tätigkeiten stecken. Dass jetzt viel Geld in die Wohnbauanleihen fließt, glaubt Höllinger nicht.

Die Bank Austria erwartet hingegen in nächster Zeit eine verstärkte Nachfrage nach Wohnbauanleihen. "Wir glauben, dass die Möglichkeit, den Gewinnfreibetrag in Wohnbauanleihen veranlagen zu dürfen, in diesem Bereich positive Impulse setzen wird", sagt Robert Zadrazil, Vorstand vom Bank Austria Private Banking. Man verstehe aber nicht, warum nicht auch andere Anleiheformen wie österreichische Staatsanleihen oder Pfandbriefe miteinbezogen wurden, da Veranlagungen in diesen Bereichen ebenfalls der heimischen Wirtschaft helfen würden. (Bettina Pfluger, DER STANDARD, 28.2.2014)