Klagenfurt - Im Klagenfurter Zivilprozess der Hypo Alpe-Adria-Bank gegen frühere Eigentümer und Manager hat Richter Thomas Liensberger am Montag vorgeschlagen, dass die Altaktionäre ein Drittel der Klagssumme von 50 Mio. Euro an die Hypo zahlen sollen. Er appellierte eindringlich an die Streitparteien sich ernsthaft mit einem Vergleich auseinanderzusetzen. Der Prozess könnte Jahre dauern, erklärte er.

Nach dem Modell von Liensberger soll die Hypo-Mitarbeiter-Privatstiftung 800.000 Euro übernehmen, die Bank Burgenland 6,9 Mio. Euro und die Kärntner Landesholding 7,5 Mio. Euro sowie die B & Co BeteiligungsgmbH 1,5 Mio. an die klagende Bank zahlen, das sind in Summe 16,7 Mio. Euro. Die neun Manager, die auf eine Solidarhaftung von je 2 Mio. Euro geklagt sind, sollen demnach lediglich ihre Prozesskosten übernehmen, und die Klage gegen sie soll dann fallen gelassen werden.

Anwälte lehnen Vorschlag ab

In einer ersten Reaktion lehnten die Anwälte der Manager diese Variante ab. Auf diese Weise entfielen auf jede einzelne der Personen bis zu eine Million Euro, sagte Malte Berlin in Vertretung seines Bruders Tilo. Er sehe keine ernsthafte Grundlage für Vergleichsgespräche. Denn er wisse bis heute nicht, was sein Mandant getan haben soll. Es gebe nach wie vor kein Vorbringen der Klägerin, woraus das schuldhaftes Verhalten bestehen soll, präzisierte er. Und wenn die Klägerin nicht in der Lage sei, das genau zu definieren, müsste die Klage abgewiesen werden. Es gebe eine Menge von Behauptungen, aber wenig Beweise.

Auch die Anwälte Ferdinand Lanker für Wolfgang Kulterer und Gernot Murko für Thomas Morgl sowie Paul Kocher lehnten diesen Vergleich ab. Die Summen seien nicht zu bezahlen, erklärte Murko am Rande des Verfahrens. Bei Fortdauern des Prozesses würden seine Mandaten dann wohl um Verfahrenshilfe ansuchen müssen.

Liensberger hatte den Streitparteien zu bedenken gegeben, dass das Prozesskostenrisiko sei auf beiden Seiten erheblich und schwierig abzuschätzen sei. Auf der Zeugenliste stehen 200 Namen, daher rechnet das Gericht nicht damit, mit den bisher 31 geplanten Prozesstagen auskommen zu können. Das sollte allen Parteien klar sein, sagte Liensberger. Darüber hinaus werden sicher Sachverständige notwendig sein, um die Grundlagen für rechtliche Beurteilungen zu schaffen.

Wenn eine Generalbereinigung derzeit ausgeschlossen sei, dann sollte wenigstens die Möglichkeit in Erwägung gezogen werden, mit einzelnen Parteien eine Lösung zu finden, schlug der Richter vor. (APA, 3.3.2014)