Bild nicht mehr verfügbar.

Wann bekommt der Lindwurm seinen Doktorhut? Nicht so bald: Denn bis die Weisen die Hypo in Klagenfurt prüfen, wird es wegen Unstimmigkeiten noch dauern.

Foto: APA

Wien- Der geplante Weisenrat zur Untersuchung der Causa Hypo Alpe Adria soll nach der Entscheidung über die weitere Vorgangsweise bei der Bank eingerichtet werden. Das sagte Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) am Dienstag nach dem Ministerrat.

Die Hypo-Taskforce will kommenden Montag ihren Bericht darüber vorlegen, wie mit der notverstaatlichten Bank weiter verfahren werden soll. Auf Grundlage des Berichts will die Regierung sich für eine Lösungsvariante entscheiden. Danach soll der Weisenrat eingerichtet werden. Faymann hat Ende März als Zieldatum genannt.

Allerdings entwickelt sich die Einrichtung des Gremiums zunehmend zu einer heißen Kartoffel, die niemand anfassen möchte. Weder Finanzministerium, noch Nationalbank, noch Bundeskanzleramt können etwas darüber sagen, welche Kompetenzen der Weisenrat bekommen wird und wie er arbeiten soll, geschweige denn, welche Personen in das Gremium berufen werden.

Im Umkreis von Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) war am Dienstag zu hören, dass man die Idee mit dem Weisenrat grundsätzlich unterstütze. Da der Vorschlag aus der Oesterreichischen Notenbank (OeNB) gekommen sei und vom Bundeskanzleramt propagiert werde, müssen diese beiden Stellen Vorschläge dazu unterbreiten, was die Weisen konkret untersuchen sollen und welche Kompetenzen sie erhalten.

Bei der Notenbank blockt man allerdings ebenfalls ab: Ja, man habe die Idee geliefert, heißt es auf Anfrage, die politische Ausgestaltung obliege aber der Regierung. Im Bundeskanzleramt ist man ebenfalls zurückhaltend: Wie der Weisenrat aussehen soll, das werde Ende März diskutiert. Allerdings werde das Bundeskanzleramt von sich aus keine konkreten Vorschläge machen. Notenbank und Finanzministerium müssten schon mitarbeiten, die Opposition will man ebenfalls einbinden.

Dabei gilt gerade die Kompetenzfrage als essenziell: Internationale Erfahrungen zeigen, dass für Erfolg oder Misserfolg der Arbeit eines Expertengremiums entscheidend ist, welche Rechte es erhält. So waren sowohl in Island als auch in Irland nicht die jeweiligen Parlamente, sondern Expertenkommissionen mit der Aufarbeitung der Bankenkrisen beauftragt.

Keine Wahrheitspflicht

In Island wurden drei Weise - ein Höchstrichter, der parlamentarische Ombudsmann und eine Yale-Ökonomin - mit der Untersuchung beauftragt. In Irland leitete der finnische Finanzmarktexperte Peter Nyberg das Expertenkomitee.

In beiden Ländern gab es für das Gremium klare, gesetzlich geregelte Kompetenzen. So durfte das Nyberg-Team in Irland Zeugen laden. Die Auskunftspersonen standen wie in einem Gerichtsverfahren unter Wahrheitspflicht. Ein irisches Gesetz verpflichtete zudem sämtliche Behörden zur Kooperation mit dem Gremium und zur Herausgabe relevanter Unterlagen. Ohne eine klare rechtliche Grundlage werde es eine Expertenkommission bei ihrer Arbeit schwer haben, weil Zeugen sich verweigern werden, sagte Nyberg vergangene Woche in einem Standard-Interview

In Österreich fehlt allerdings eine solche Grundlage. Eine Wahrheitspflicht für Zeugen gibt es nur vor einem parlamentarischen U-Ausschuss.

Die vielen ungelösten Fragen verärgern auch die Opposition. Diese drängt auf einen parlamentarischen U-Ausschuss zur Hypo. Würde man aber über die Ausgestaltung eines Weisenrates mit der Regierung verhandeln? Neos-Parteichef Matthias Strolz zeigt sich zurückhaltend: Die Neos seien keine prinzipiellen Neinsager, sagte Strolz dem Standard. Da es aber zum Thema Weisenrat bisher nur Überschriften, aber keine Details gebe, "wirkt das ganze für mich wie eine Nebelgranate".

Unklar ist übrigens auch noch, wer zum Weisen berufen werden soll. In Fachkreisen fällt immer wieder der Name Nyberg selbst. Der Finne - der Deutsch spricht - zeigte sich gegenüber dem Standard gar nicht uninteressiert, gab aber an, bisher nicht gefragt worden zu sein. (szi, DER STANDARD, 5.3.2014)