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Ein Nachbarschaftsstreit eskaliert auf Facebook - und endet vor Gericht

Foto: AP/Rourke

Wien – Richter Stefan Apostol appelliert an alles, was ihm einfällt: Logik, Empathie, den Wunsch nach Geld. Doch Sylvia M. lässt sich davon nicht beirren. Sie will um jeden Preis, dass er seines Amtes waltet. Und ihre Kontrahentinnen Natascha B. und Liselotte K. strafrechtlich wegen übler Nachrede und Beleidigung verurteilt.

Wäre Facebook nie erfunden worden, wäre der schon länger schwelende Erbschafts- und Nachbarschaftsstreit, um den es hier eigentlich geht, ein Fall für das mehr oder weniger heitere Bezirksgericht. Doch zu Apostols Pech haben die beiden Angeklagten, Mutter und Tochter, ihre Ansichten über die Privatanklägerin im Internet verbreitet – und damit ist er als Medienrichter zuständig.

"Was sind das für Nachbarn, die was stehlen?", hatte K. Ende November über M. gepostet. Nachdem ein am nachbarschaftlichen Zaun befestigter Grünpflanzenspanngummi verschwunden und ein so gesicherter Baum im Sturm umgekippt war.

Am nächsten Tag gelöscht

Die Tochter der Pensionistin publizierte darunter ihre Meinung und nannte Familie M. "Arschgesichter ohne Charakter". Das gesteht sie, und es tue ihr leid, sagt sie nun. Das Posting sei am nächsten Tag gleich gelöscht worden. Auch ihre Mutter bereut die Anschuldigung.

M. ficht das nicht an. "Es war nicht das erste Mal. Ich habe das mit meiner Mandantin besprochen, aber sie ist überzeugt, dass alles andere als eine Bestrafung wieder nicht zu Ruhe führt", sagt ihr Anwalt.

Apostol versucht es noch einmal: "Wenn die beiden zu einer Geldstrafe verurteilt werden, bekommt das der Staat. Wenn Sie sich vergleichen, geht es an Sie. Das ist dann eine Win-win-Situation: Sie bekommen recht, und die beiden Damen haben keine Vorstrafe", lockt der Richter.

"Ums Geld geht es nicht", erhält er als knappe Antwort.

Teilbedingte Geldstrafen

Also verhandelt Apostol und fällt rasch ein Urteil. Das "Arschgesicht" kostet Natascha B. rechtskräftig 600 Euro Strafe, davon die Hälfte bedingt. Der Vorwurf des Grünpflanzenspanngummidiebstahls kommt auf 240 Euro, 120 davon bedingt, dazu muss K. als Medieninhaberin ihres Facebook-Profils 360 Euro Entschädigung an M. zahlen.

"Damit ist der Frieden wiederhergestellt, und ich hoffe, das war der letzte Ausflug vor das Strafgericht", sagt Apostol am Ende. Möglicherweise hofft er auch, dass Facebook demnächst verschwindet. (Michael Möseneder, derStandard.at, 5.3.2014)