Wien - Ein Fußgänger ist am Dienstagabend in Tirol bei einem Autounfall mit Fahrerflucht getötet worden - kein Einzelfall. Insgesamt werden in Österreich jährlich rund 2.000 Menschen durch flüchtige Lenker verletzt. Auch wenn der Schuldige nicht ausgeforscht werden kann, gibt es Anspruch auf Entschädigung. Darauf wies der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) am Mittwoch hin. Der ÖAMTC warnte vor hohen Strafen für Fahrerflucht.

"Schwere Verkehrsunfälle mit Fahrerflucht sind leider keine Ausnahme. Im Schnitt passieren in Österreich täglich fünf Verkehrsunfälle mit Personenschaden, bei denen der Unfalllenker Fahrerflucht begeht", machte VCÖ-Expertin Bettina Urbanek in der Aussendung aufmerksam. Acht solcher Verkehrsunfälle hatten im Vorjahr laut Angaben des Innenministeriums tödlich geendet. Der Unfall am Dienstagabend in Tirol war der erste derartige im Jahr 2014. Im Zeitraum von 2009 bis 2012 starben 39 Menschen durch fahrerflüchtige Lenker im Straßenverkehr, rund 8.000 Personen wurden verletzt.

Sofort zur Polizei

Der VCÖ erläuterte, dass Opfer von Fahrerfluchtunfällen nach dem Verkehrsopferschutzgesetz Anspruch auf Entschädigung haben. Dieser muss beim Versicherungsverband Österreich (VVO) geltend gemacht werden. Unfälle mit Fahrerflucht müssten innerhalb von drei Monaten beim VVO angezeigt und außerdem sofort bei der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden, sagte Urbanek. Auch bei Fahrerfluchtunfällen mit tödlichem Ausgang oder mit Fußgängern gebe es Anspruch auf Entschädigung, erläuterte der VCÖ. Im Todesfall käme das Geld den Angehörigen zu. Die Schadenersatzansprüche sind schriftlich an den VVO zu richten.

Als fahrerflüchtig bei einem Unfall mit Personenschaden gilt, wer als Unfallverursacher eine verletzte Person im Stich lässt und nicht die Polizei verständigt, erläuterte der ÖAMTC. "Dabei ist zu beachten, dass bereits das Entfernen vom Unfallort als Fahrerflucht gilt", betonte Chefjurist Martin Hoffer. "Einem fahrerflüchtigen Lenker drohen je nach Unfallfolge entweder eine Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, der Entzug der Lenkberechtigung oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre." Außerdem könne nach der Ausforschung des Schuldigen die Haftpflichtversicherung das an den Geschädigten ausbezahlte Geld vom fahrerflüchtigen Lenker zurückfordern, so Hoffer.

Unterschiedliche Gründe für Flucht

ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger nannte unterschiedliche Ursachen, warum ein Lenker nach einem Unfall nicht anhält und Erste Hilfe leistet. "Unfälle, in die man verwickelt ist, stellen für Autofahrer eine massive Stress-Situation dar. Manche geraten in Panik und reagieren mit Verdrängung, Verleugnung und flüchten. Andere treffen die Entscheidung rational - sie befürchten strafrechtliche oder persönliche Konsequenzen." Diese Angst stehe "jedoch in keinem Verhältnis zu den möglichen Folgen. Die richtige Reaktion des Unfalllenkers kann für das Opfer über Leben und Tod entscheiden", mahnte die ÖAMTC-Expertin. (APA, 05.03.2014)