Wien - Die Geschichte ist komplex, schließlich geht es um nicht weniger als ein "längliches, an beiden Enden spitz zulaufendes Brötchen" (Copyright EU) - besser bekannt als Kornspitz. Ob das längliche Gebäck aber so heißen darf, darüber streiten seit langem zwei Bäckereien. Nun hat der Europäische Gerichtshof das Weckerl wieder der österreichischen Gerichtsbarkeit auf den Teller gelegt.

Das Oberste Landesgericht in Wien soll prüfen, ob die Firma Backaldrin als Inhaberin der Marke Kornspitz die Bäcker dazu angehalten hat, die von ihr gelieferten Rohlinge unter der Bezeichnung "Kornspitz" zu verkaufen. War das nicht der Fall, dann verliert Backaldrin das Recht auf die Marke. Dort betonte man in Reaktion auf das EuGH-Papier, dass bis zu einer gerichtlichen Klärung in Österreich der Markenname weiterhin ihr gehöre. (red/APA, 6.3.2014)