"Matura abschaffen? Keine Rede davon!", lautet die Aussage des Vorsitzenden der AHS-Gewerkschaft, Eckehard Quin, in seinem Kommentar der anderen im STANDARD vom 26. Februar. Auch wenn es schon ein paar Tage her ist: Ich stimme ihm uneingeschränkt zu - aber vermutlich aus anderen Gründen. Es kann nämlich keine Rede davon sein, dass die "die MaturantInnen aufnehmenden Institutionen" mit allfälligen Zulassungsprüfungen deren Studienbefähigung nicht mehr anerkennen würden. (Dabei bleibt einmal unberücksichtigt, dass aus der Studienberechtigung im vorangehenden Satz plötzlich die - nicht mehr anerkannte - Befähigung geworden ist.)

Am Beispiel der Medizin lässt sich das gut zeigen: Tausende österreichische Studienberechtigte bewerben sich jeweils um die verfügbaren Plätze. Das Zulassungsverfahren der medizinischen Universitäten trifft eine Auswahl aus den Berechtigten, weil derzeit aufgrund der Menge an Interessenten nur etwa eine(r) von vier einen Studienplatz bekommen kann.

Was, wenn das Zulassungsverfahren doch nicht stattfindet?

Daraus eine Aberkennung der Studienberechtigung oder -befähigung abzuleiten und damit eine Entwertung der Matura zu konstruieren erscheint nicht nachvollziehbar. Das gilt auch für die im Vorjahr mehrfach beobachtete Situation in Studiengängen, dass bereits anberaumte Zulassungsverfahren wegen Unterschreitung der Kapazitätsgrenze wieder abgesagt wurden. Würde jemand, sozusagen im Umkehrschluss, daraus eine Aufwertung der Matura konstruieren wollen, weil die aufnehmende Institution die Studienberechtigung/-befähigung unerwartet doch "anerkennt"?

Man kann über den Sinn, die Methodik, die Zielsetzung(en) der in unserem tertiären Sektor recht jungen Auswahlverfahren trefflich diskutieren (und sollte das auch dringend tun). Bis jetzt gibt es (in der Medizin jedenfalls) keinen Beleg dafür, dass mit solchen Verfahren Berufseignung oder -erfolg einigermaßen verlässlich vorhersagbar wären. Es gibt auch keinen Beleg dafür, dass im Zulassungsverfahren Gescheiterte für das angestrebte (Medizin-)Studium ungeeignet gewesen wären (und damit eigentlich fälschlicherweise eine Studienberechtigung attestiert bekommen hätten).

Daten aus der Schweiz haben gezeigt, dass aufgrund der Auswahl mit dem Verfahren, das bis vor kurzem auch in Österreich angewendet wurde, schnellere Studienabschlüsse erzielt wurden. Damit sei die bessere Ausnützung der beschränkten Kapazitäten gegeben und die getroffene Auswahl zu rechtfertigen. Mit keinem Wort wird dabei die Studienberechtigung der aufgrund der Bewerbungszahlen Abgelehnten in Frage gestellt.

Gilt wirklich entweder - oder?

Gibt es wirklich nur die vom Autor vorgestellte Dichotomie: Matura und Zugang ohne jede Einschränkung zu allen Studien - oder Zulassungsprüfung für jedes Studium? Mir scheint ein System, wie es sich auch bei uns abzeichnet, durchaus sinnvoll: Die Matura führt weiterhin zur allgemeinen Studienberechtigung und garantiert somit die grundlegende Kompetenz zu studieren.

In Studiengängen mit beschränkter Platzzahl müssen lege artis konzipierte Zulassungsverfahren fair und transparent eingesetzt werden. Wer (diesmal) keinen Studienplatz bekommen kann, ist deswegen für dieses Studium nicht ungeeignet. Eine neuerliche Bewerbung ist durchaus zulässig und kann (zum Beispiel bei geänderten Voraussetzungen in der Kandidatengruppe) beim nächsten Versuch durchaus erfolgreich sein. Beim nächsten Mal kann es sogar passieren, dass das Zulassungsverfahren wegen Kandidatenschwunds gar nicht stattfindet (wenn sich's nicht gerade um Medizin handelt).

Es ist äußerst ärgerlich, wenn aus der Not der Übernachfrage geborene Verfahren in einigen besonders attraktiven Studien als Argumente für oder gegen die Matura herhalten sollen. Derartige Überlegungen beruhen auf völliger Verkennung der Zielsetzungen und Möglichkeiten von Zulassungsverfahren, wie sie derzeit (zum Beispiel in der Medizin) zur Verfügung stehen.

Die Feststellung unterschiedlicher Ergebnisse in einem Zulassungstest wie in der Medizin dient nicht der Aussage über die Befähigung zum Studium an sich, sondern der Erstellung einer Reihenfolge, nach der die Auswahl getroffen wird. Ein System, das mit der Matura weiterhin die grundlegende Studienberechtigung vergibt und in Bereichen mit überhöhter Nachfrage die Zulassung fair regelt, ist auch im Interesse der gar nicht so wenigen nach wie vor frei zugänglichen Studiengänge und trägt der aktuell bestehenden Notwendigkeit der Zugangsregelung bei Übernachfrage Rechnung. (Martin Lischka, Leserkommentar, derStandard.at, 13.3.2014)