Die Hypo-Affäre schlägt zu Recht Wellen der Empörung in der österreichischen Bevölkerung. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, Initiativen und Organisationen wollen einer Politik ihre Gefolgschaft verweigern, welche sich in erster Linie den Interessen des Finanzkapitals verbunden fühlt, nicht aber dem Willen des Souveräns. Der sogenannten Taskforce, im ursprünglichen Wortsinn also der "militärischen Einsatzgruppe", gehören Personen wie Nationalbank-Gouverneur Nowotny oder der Chef der Finanzmarktaufsicht Ettl an, denen das Volk in keiner Weise vertraut. Es ist der Meinung, sie hätten bereits bisher ihre Kontrollfunktion vernachlässigt.

Alle Meinungsäußerungen der Staatsbürger in der Hypo-Causa deuten darauf hin, dass diese nicht gewillt sind, für die Gläubiger der Bank und für internationale Finanzspekulanten mit ihrem Steuergeld in die Presche zu springen. Sie befürworten daher eine Insolvenz der Bank, damit in erster Linie die Verursacher des Dilemmas zur Kasse gebeten werden.

Untersuchungsausschuss

Die Mittel, deren sich das Volk bedienen kann, um eine Änderung der aktuellen Regierungspolitik zu erwirken, sind durch ebendiese Regierung sowie durch die aktuelle Gesetzeslage beschränkt. So wird ein Untersuchungsausschuss um die politische Verantwortung sowie die Verflechtungen der herrschenden Politik in der Hypo-Affäre von der Regierungsmehrheit abgelehnt. Alleine in den letzten Tagen wurden zwei Parlamentspetitionen zur Einrichtung eines solchen Untersuchungsausschusses eingereicht. Zusätzlich dazu gibt es noch eine Petition, welche die Offenlegung aller Gläubiger in der Hypo-Causa verlangt.

Diese Möglichkeit von parlamentarischen Bürgerinitiativen und Petitionen, die seit Beginn dieser Legislaturperiode besteht, erlebt derzeit einen regelrechten Boom, ist jedoch aufgrund ihrer Konstruktion für die tatsächliche Durchsetzung des Volkswillens als genauso wirkungslos einzuschätzen wie die zahlreichen Volksbegehren, die in der Vergangenheit erfolglos geblieben sind.

Die "Steuerinitiative im ÖGB" schlägt daher eine Volksabstimmung darüber vor, wie in der Hypo-Angelegenheit zu verfahren ist. Im Wesentlichen geht es dabei um die Fragestellung, ob die Bank in die Insolvenz geschickt oder aber die weitere Gläubiger-Auszahlung durch Steuergelder fortgesetzt wird.

Da jedoch eine solche Feststellung des Volkswillens durch das Volksabstimmungsgesetz selbst behindert und auch durch die Regierung nicht zu erwarten ist, muss es das Volk selbst sein, das seinem Willen mittels einer selbst organisierten Volksabstimmung zum Durchbruch verhilft. Wir, das Volk, können so dem Interessenhandel im Parlament den Willen des Volkes abseits des Wahltages entgegensetzen. Es ist zu erwarten, dass die herrschende Politik einem solchen Volksvotum auf Dauer nicht standhalten kann.

Wie abstimmen?

Eine solche basisdemokratische Volksabstimmung ist mittels der modernen Medien auch ohne Zutun der Regierungsparteien oder des Bundespräsidenten durchführbar. Die zu erhebenden Daten können mittels des Reisepasses und dessen Nummer eruiert werden, die Zustimmung oder Ablehnung kann elektronisch erfolgen.

Wenn uns also eine "Volksabstimmung von oben" durch gesetzliche Grundlagen, welche die Umsetzung einer direkte Demokratie verhindern, verwehrt wird, dann setzen wir den Gedanken einer direkten demokratischen Mitbeteiligung des Volkes an politischen Entscheidungsprozessen doch durch eine "Volksabstimmung von unten" um. Organisieren wir also so eine "Volksabstimmung von unten", ausgelöst vom Volk für die Umsetzung des Volkswillens. (Leserkommentar, Gerhard Kohlmaier, derStandard.at, 10.3.2014)