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Wer auf Mindestsicherung angewiesen ist, erhält zwölfmal im Jahr rund 610 Euro Grundbetrag plus Wohnkostenanteil.

Foto: Sebastian Willnow/dpa

Die Mindestsicherung in den Bundesländern.

Grafik: Standard

Wien - Zu wenig, zu spät oder gar nichts: Beim Vollzug der bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) hakt es. Diese Aussage des Volksanwalts Günther Kräuter unterschreiben auch Vertreter von NGOs wie der Caritas und der Armutskonferenz oder Mitglieder des Vereins chronisch Kranker. Sozialarbeiter, die seit Jahr und Tag Behördenkram zu erledigen haben, können von Fällen berichten, in denen sie für Klienten bis zu zwei Monate immer wieder an der Antragstellung auf BMS scheiterten - weil dem Beamten bei der Bezirkshauptmannschaft plötzlich wieder ein Formular oder ein Dokument fehlte.

In Kärnten und der Steiermark ist der Regress wiedereingeführt worden. Daher muss die BMS etwa in Kärnten wieder zurückgezahlt werden, wenn BMS-Empfänger innerhalb von drei Jahren "Vermögen" erworben haben, das sie nicht selbst erwirtschaftet haben. Eine Ersatzpflicht besteht auch gegenüber Ehepartnern und den Eltern minderjähriger Kinder.

Bundesrahmengesetz gefordert

Martin Schenk von der Armutskonferenz fordert ein Bundesrahmengesetz - es wäre aber auch schon "eine deutliche Verbesserung, wenn sich alle Bundesländer an die 15a-Vereinbarung (siehe Wissen unten) halten würden" - der Regress ist laut Schenk ein Verstoß dagegen.

Im Büro des steirischen Soziallandesrats Siegfried Schrittwieser (SP) heißt es zum Regress, dieser käme nur marginal zum Einsatz. Caritas-Direktor Franz Küberl findet aber genug Anlass zur Kritik: etwa an den regional unterschiedlichen Wartezeiten und dem oft "beschämenden und demütigenden Umgang" der Behörde mit Betroffenen. Er fordert die Schaffung einer Art Ombudsmann.

Wartezeiten sind auch in Oberösterreich ein Thema: So berichtet die Volkshilfe vor allem von Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung im Bezirk Perg. "Wir wissen konkret nichts von Beschwerdefällen", heißt es aber aus dem Büro von Soziallandesrätin Gertraud Jahn (SP). Dennoch kündigt Jahn eine Evaluierung an.

Abwicklung in Wien gut

In Wiener Sozialressort betont man, dass trotz der hohen Anzahl an Anträgen (siehe Grafik) zwei Drittel der (vollständigen) Antragstellungen binnen 20 Tagen erledigt werden - wie das Kontrollamt bescheinigte. Auch laut Caritas funktioniert die Abwicklung in der Bundeshauptstadt gut. Positiv sei zudem, dass es Beihilfen zur Deckung der Wohnkosten gibt.

Im Burgenland ist das nicht so. Für die Burgenländer ist aber der Umstand, dass das Land sich nach einem halben Jahr Bezug ins Grundbuch reklamiert, der deutlich größere Aufreger. Dafür gilt das Auto nicht mehr als beitragspflichtiges Vermögen. In Niederösterreich sorgt wiederum die unterschiedliche Behandlung der Anträge je nach Bezirkshauptmannschaft für NGO-Kritik. Im Büro von Soziallandesrätin Barbara Schwarz (VP) heißt es, die Beamten würden aber regelmäßig spezifisch geschult.

"Je nach Empathiefähigkeit"

Auch Marion Kapferer vom Tiroler Verein Dowas (Durchgangsort für Wohnungs- und Arbeitssuchende) fordert eine Vereinheitlichung bei der Umsetzung: "Je nach Empathiefähigkeit des Beamten, der einem zugeteilt wird, variiert der Vollzug des Gesetzes", sagt Kapferer. Der Verein kennt auch "viele Menschen, die 40 Stunden arbeiten und dennoch Mindestsicherung brauchen".

Tirols Soziallandesrätin Christine Baur (Grüne) meint, dass oft aus Unwissenheit, Angst oder Scham kein Antrag gestellt werde. Baur will deshalb verstärkt auf Information setzen. Prinzipiell bekomme aber jeder, der Anspruch auf bedarfsorientierte Mindestsicherung hat, diese auch. Durchschnittlich 31 Tage brauchen die Bezirkshauptmannschaften zur Bearbeitung der Ansuchen, heißt es in Vorarlberg von der Armutskonferenz, die das Gesetz selbst bemängelt: Die Leistungen lägen unter den Referenzbudgets der Schuldnerberatungen, unter der Armutsgefährdungsschwelle der EU. Die Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit sei blanker Hohn, da es keine Arbeit gebe. 73 Prozent der Bezieher kämen so immer wieder durch den Drehtüreffekt zurück in die Mindestsicherung.

Die Salzburger Armutskonferenz beobachtet nur in Einzelfällen Probleme. Viel schwieriger sei, dass die Richtsätze für Wohnkosten in den letzten zehn Jahren nicht angehoben wurden. Die Mindestsicherung wird Mitte Mai Thema eines Treffens der Sozialreferenten sein. (ker, mika, mue, ruep, spri, stein, wei, DER STANDARD, 7.3.2014)