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Die Schauspielerin Julie Gayet bei einer Preisverleihung in Paris.

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Vor Gericht vertrat sie am Donnerstag ihr Anwalt Jean Enocchi

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Nanterre - Jeden Tag sehen die Franzosen ihren Staatschef am Fernsehen – diesen Mittwoch etwa bei einer Regierungssitzung, am Donnerstag beim EU-Gipfel. Aber etwas wissen sie nicht: Hat François Hollandes ein Privatleben? Ist er nach der offiziellen Trennung von der First Lady Valérie Trierweiler mit Julie Gayet zusammen, der die Zeitschrift Closer eine "geheime Liebe" mit dem behelmten Präsidenten nachgesagt hatte?

Am Donnerstag erhoffte sich die Nation Aufklärung über die G-Frage – die der präsidialen Geliebten. Das Zivilgericht von Nanterre beriet über den Fall "Gayet gegen Mondadori", der italienischen Herausgeberin von Closer. Die 41-jährige Schauspielerin erschien nicht selbst, sondern überließ es ihrem Anwalt Jean Ennochi, sich durch das Blitzlichtgewitter in den Gerichtssaal vorkämpfen. 

Belagerung durch Paparazzi

In seinem stündigen Plädoyer schilderte er, wie die Paparazzi Gayets Wohnung an der Rue du Cirque in Paris tagelang richtiggehend belagert hatten. Nur einmal habe sich seine Klientin hinausgetraut; sie sei aber von der motorisierten Kamerameute über Rotlichter und Trottoirs hinweg bis in den Supermarkt "gejagt" worden. Das sei bloßer "Voyeurismus" und durch nichts legitimiert, rief Ennochi, mit dem Corpus Deliciti der Closer-Ausgabe durch die Luft wedelnd. Gayet verlange deshalb 50.000 Euro Schadenersatz, was gewiss nicht zuviel verlangt sei, da Closer an der Affäre zwei Millionen Euro verdient habe.

Die Anwältin der Gegenseite, Delphine Pando, konterte vor dem Gericht mit Reportagen aus früheren Illustrierten: Darin habe sich die vermeintlich so diskrete Schauspielerin Gayet für eine Homestory in ihren eigenen vier Wänden, ja bis in die Küche ablichten lassen; der Closer-Fotograf habe sie hingegen nur in der Strasse aufgenommen.

Auf Promi-Fälle spezialisiertes Gericht

Im Wissen, dass das auf Promi-Fälle spezialisierte Gericht von Nanterre die Privatsphäre systematisch schützt, berief sich Pando auf den Europäischen Gerichtshof: Dieser habe auf die Klage zweier homosexueller Rechtsextremisten festgehalten, an gewissen Aspekten des Politikerlebens bestehe durchaus ein öffentliches Interesse. Und das gelte natürlich auch für einen Staatschef, der "Befehlshaber einer Atommacht" sei, fügte Pando mit hochwallender Anwaltsrobe an.

Gayets Anwalt punktete aber mit dem Hinweis, nicht Hollande verlange Schadenersatz, sondern einzig Gayet. Das Gegenargument lieferten Pariser Medien mit jüngsten Berichten, die Schauspielerin beeinflusse auch film- und kulturpolitische Nominierungen des Elysées. Ennochi fand dennoch, Closer hätte zumindest Gayets Antlitz unkenntlich machen müssen.

Und die G-Frage? Der dicht gedrängten Zuhörerschaft blieb nicht verborgen, dass Gayets Anwalt – der es schließlich wissen muss – gleich zu Beginn von einer "angeblichen" Beziehung zwischen seiner Klientin und dem Staatschef sprach. Und das änderte sich nicht bis zum Schluss der Verhandlung, deren Urteilsspruch auf den 27. März festgesetzt wurde. Die Pariser Medien rechnen fest mit einer Verurteilung Mondadoris; nur die Höhe des zugesprochenen Schadenersatzes scheint fraglich.

Schon vor dem Urteil hatte der Exklusivbeitrag von Closer sehr reale Folgen: Trierweiler wurde mit einem Nervenzusammenbruch ins Spital eingeliefert, Hollande verlor politisch weiter an Boden und erhält derzeit nur noch 17 Prozent Sympathiestimmen. Ob die der People-Enthüllung zugrunde liegende Liebesaffäre des Präsidenten real ist, bleibt jedoch unsicher. Die Regenbogenpresse weiß nur, dass Hollande und Gayet „in regem SMS-Kontakt" stünden. Der mit Gayet befreundete Filmregisseur Bernard Murat meinte vieldeutig, Gayet sei "nicht Kandidatin für den Posten der Première Dame". Doch offiziell bleibt der neue Zivilstand im Elysée-Palast ein Staatsgeheimnis. (Stefan Brändle, derStandard.at, 6.3.2014)