Die Botschaft lautet: Ist ja nicht so schlimm. Und ob's überhaupt wahr ist. Einige können sich offensichtlich eher vorstellen, dass eine Frau, die sich zumutet, öffentlich über Missbrauch zu sprechen und den Spießrutenlauf auf sich zu nehmen, den das mit sich bringen kann, eine böswillige Verleumderin ist, als dass sie sich einen tatsächlich übergriffigen Täter vorstellen können.

Üblicherweise sind in den meisten Fällen keine Zeugen vor Ort. Viele wagen nicht, darüber zu reden. Jedes Mal, wenn das doch geschah, regten sich augenblicklich jene Zweifler, die in sozialen Netzwerken den Opfern von häuslicher oder institutioneller Gewalt Geldgier als Motiv unterschoben, als ob die lächerlichen Beträge Schmerz, Wut und Angst auch nur irgendwie aufwiegen würden! Aber nein. Bloß nicht hinsehen.

Eine gerade veröffentlichte Studie zeigt auf, dass in der EU jede dritte Frau Gewalt ausgesetzt war. Wird schon nicht so sein, winkt man ab. Opfer-Täter-Umkehr ist beliebt. Leichter zu ertragen als Einsicht ins Verbrechen. Manche deuteten gar eine Mitverantwortung Kampuschs an. Jener Kampusch, die von Priklopil der Kindheit, der frischen Luft, des Zusammenseins mit Freunden und Verwandten beraubt worden war. Die ihres Lebens enteignet wurde. Die trotz Priklopils Versuchen, sie zu brechen, um aus den Bruchstückchen ein neues Spielzeug für sich zu basteln, als wäre sie ein Legopuzzle, überdauert hat.

Aber sie war ja Ski fahren mit ihm, sagten manche. Dann war's ja nicht so arg! Dieses Umdrehen der Verantwortlichkeit ist eine weitere Enteignung. Das Nein des Opfers hat keinen Wert und keine Gültigkeit. Das Nein aber markiert die Grenze zum Gegenüber und jene der Souveränität. Sie, die Enteignete, hat kein Recht auf Unversehrtheit und kein Recht auf ihren Körper.

Das ist durchaus paradox, denn trotzdem ist sie gleichzeitig immer für Körper und Grenzwahrung verantwortlich, wenn es vor Gericht womöglich heißt, man habe sich nicht ausreichend gewehrt. Noch schlimmer, wenn ein Opfer sich nach zehn oder mehr Jahren an die Öffentlichkeit wagt: Obwohl hinlänglich bekannt ist, wie lange die Überwindung der Schweigephase dauern kann, wird genau dieses lange Schweigen gerne als Unglaubwürdigkeit des Opfers ausgelegt.

Man stelle sich vor, derselbe Salzburger, der mit nicht einmal sechs Monaten Fußfessel für die mehrfache Vergewaltigung einer Minderjährigen davonkam, wäre in eine wertvolle Villa eingebrochen! Hätte jedes Schloss geknackt und sich anschließend gegen den Willen der Eigentümer über längere Zeit darin eingenistet, die Vorräte leergefressen und womöglich auch noch die Inneneinrichtung beschädigt! Sehr unwahrscheinlich, dass die Justiz ihn so samtpfötig angefasst hätte. (Julya Rabinowich, Album, DER STANDARD, 8./9.3.2014)