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Wer mit einem "lebenslänglichen" Tarif wirbt, darf diesen nicht nachträglich erhöhen.

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Das Oberste Gericht hat der A1/Telekom Austria auferlegt, dass "ein Leben lang" lebenslang bleiben muss, berichtet die "Presse". Der Marktführer hatte zu einem AON-Kombiangebot, das ab 2007 mit einem Tarif "ein Leben lang" beworben wurde, im Frühjahr 2011 eine Servicepauschale von 15 Euro dazuverrechnet.

Rechtfertigung mit mehr Speicher

Die Zusatzgebühr hatte damals für gehörigen Ärger bei Kunden und Arbeiterkammer gesorgt. A1 hatte die Erhöhung damit gerechtfertigt, dass in das Angebot mehr Mailspace und Onlinespeicher aufgenommen worden sei. Zudem sei eine Erhöhung des Entgelts im Telekomgesetz geregelt. 

AK-Klage

Die Arbeiterkammer klagte und bekam nach einer Abweisung vor dem Handelsgericht Wien zunächst vom Oberlandesgericht Wien recht. Die Werbeaussage "ein Leben lang" sei so zu interpretieren, dass das Unternehmen "auf Preiserhöhungen während der gesamten Laufzeit des Vertragsverhältnisses verzichte, zumal keine andere sinnvolle Bedeutung dieser Äußerungen erkennbar" sei. Das wurde nun auch vom Obersten Gerichtshof bestätigt. (red/APA, derStandard.at, 10.3.2014)