München/Klagenfurt - Beim Kauf der später notverstaatichten Hypo Alpe Adria durch die BayernLB 2007 soll auch der damalige Kärtner Landeshauptmann Jörg Haider (FPÖ/BZÖ) die Hand für seine Zustimmung aufgehalten haben. Im Prozess gegen ehemalige Vorstände der BayernLB ging es am Montag vor dem Landgericht München um die Umstände einer Millionenzahlung an den im Jahr 2008 tödlich verunglückten Politiker.

Haider soll den Verkauf an die Bedingung geknüpft haben, dass die bayerische Landesbank 2,5 Mio. Euro für das Fußball-Sponsoring in Kärnten zahle. Da das für die BayernLB mit ihrem Fokus auf Geschäftskunden aber nicht glaubwürdig gewesen sei, sollen die Angeklagten die BayernLB-Tochter Deutsche Kreditbank (DKB) aufgefordert haben, das Sponsoring zu übernehmen. Auf diese Weise wollten die Vorstände aus Sicht der Ankläger vermeiden, dass der Hintergrund der Vereinbarung mit dem Landeshauptmann Kärntens aufgedeckt wird.

Ein ehemaliger Abteilungsleiter der BayernLB sagte als Zeuge, er habe vom damaligen Bankchef Werner Schmidt den Auftrag erhalten, einen Vertragsentwurf für das Sponsoring an die DKB weiterzuleiten. Mit den Hintergründen der Vereinbarung habe er sich aber nicht beschäftigt. Wenn sein oberster Chef ihm sage, er solle das Schreiben an die DKB weiterleiten, dann mache er das.

"Unreflektierter Befehlsempfänger"

"Ich bin halt ein unreflektierter Befehlsempfänger", sagte er - und sorgte damit für einige höhnische Bemerkungen im Gerichtssaal. Auch eine Aktiennotiz zu dem Vorgang habe es nicht gegeben - dies sei bei der BayernLB aber auch nicht üblich gewesen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es sich bei der Zahlung um Schmiergeld handelte, damit Haider dem Verkauf der Hypo an die BayernLB im Jahr 2007 zustimmte. Sie wirft dem damaligen BayernLB-Chef Schmidt und drei weiteren Vorständen Bestechung eines Amtsträgers vor. Zudem sind sie sowie zwei weitere Ex-Vorstände wegen Untreue angeklagt, weil sie die HGAA trotz offensichtlicher Risiken viel zu teuer gekauft haben sollen.

Für die Angeklagten ist der Vorwurf der Bestechung von großer Relevanz. Er macht im Vergleich zu den Vorwürfen beim laut Staatsanwaltschaft um 550 Mio. Euro überteuerten Kauf der Hypo zwar nur einen kleinen Teil der Anklage aus, ist aber der einzige Punkt, den die Richter von Anfang an zum Prozess zulassen wollten.

Gesamte Anklage verhandelt

Bei den restlichen Vorwürfen der Staatsanwaltschaft sahen die Richter hingegen kein strafbares Handeln der Ex-Vorstände und wollten sie erst gar nicht vor Gericht bringen. Auf Anordnung des Oberlandesgerichts musste aber die gesamte Anklage verhandelt werden, da beide Vorwürfe eng miteinander verbunden seien.

Auf die Zeugenaussage des früheren Hypo-Chefs Wolfgang Kulterer müssen die Richter vorerst verzichten. Er wird aus gesundheitlichen Gründen nicht wie geplant am morgigen Dienstag (11. März) nach München kommen. Ein neuer Termin für seine Vernehmung steht noch nicht fest.

Kulterer ist hierzulande unter anderem wegen Untreue zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden, die er aber noch nicht angetreten hat - wegen eines Schulterleidens.

Einziger Zeuge am Dienstag ist somit der frühere bayerische Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU). Er saß bis 2007 im Verwaltungsrat der BayernLB und stimmte dem Kauf der Hypo in dieser Funktion mit zu. (APA, 10.3.2014)