Wien - Das Wissenschaftsministerium schickt heute eine Novelle zum Studienförderungsgesetz in Begutachtung. Diese soll Einbußen für Studenten durch Anhebung der Familienbeihilfe verhindern. "Zudem nutzen wir diese Gelegenheit, um notwendige Verbesserungen für die soziale Situation der Studierenden durchzuführen", so Ressortchef Reinhold Mitterlehner (ÖVP). Insgesamt sind dafür fünf Mio. Euro budgetiert.

Die Novelle (Begutachtungsfrist bis 25. März) soll im September 2014 wirksam werden, heißt es in der Aussendung des Ministeriums. Weil der Jahresbetrag der Familienbeihilfe von der jährlichen Studienbeihilfe abgezogen wird, würde die ab Juli höhere Familienbeihilfe mit Beginn des Studienjahres 2014/15 zu Kürzungen der Stipendien führen. Der Gesetzesentwurf sieht daher vor, dass in diesen Fällen weiterhin mit der niedrigeren Familienbeihilfen-Summe gerechnet wird.

Weitere Adaptierungen betreffen Studenten mit Kind: Der Zuschlag pro zu betreuendem Kind wird von 60 auf 100 Euro und die Altersgrenze für den Stipendienbezug auf 35 Jahre bei Studienbeginn angehoben. Bei Studenten mit Geschwistern erhöht sich durch eine Anhebung der Absetzbeträge ebenfalls die Studienbeihilfe.

In der Novelle seien Maßnahmen der entsprechenden Arbeitsgruppe der Hochschulkonferenz berücksichtigt worden, betonte Mitterlehner. Außerdem würden damit die Förderbedingungen für Mobilitätsstipendien und Beihilfen für Auslandsstudien verbessert, die längere Frist zwischen erfolgreichem Bachelor-Studienabschluss und Beginn eines Master-Studiums soll vor allem berufstätigen Studierenden zugutekommen. (APA, 11.3.2014)