Jennersdorf/Wiener Neustadt - 14 Jahre Haft wegen versuchten Mordes, Freispruch vom versuchten Raub: So lautete das Urteil gegen einen Steirer, das genau an seinem 27. Geburtstag am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt gefällt wurde. Er nahm Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab - somit ist das einstimmige Urteil nicht rechtskräftig.

Der gelernte Elektriker hatte laut Anklage im Sommer 2013 ohne ersichtlichen Grund und ohne Vorwarnung im südburgenländischen Jennersdorf eine im Garten sitzende 42-jährige Frau mit einem Hammer attackiert. Er wies vor dem Geschworenensenat die Tötungsabsicht von sich. Er habe mit dem Zimmermannswerkzeug auf Einbruchstour gehen wollen, weil er finanzielle Engpässe hatte.

Dazu diametral entgegengesetzt waren die Angaben, die der Mann vor der Polizei gemacht hatte. Es sei ein Glück gewesen, dass er am Tattag, dem 7. Juli 2013, kein Gewehr bei sich gehabt habe, denn sonst hätte er wahllos in eine Gruppe von Menschen geschossen bzw. seine Eltern umgebracht. Letzteren gegenüber habe er schon seit seiner Kindheit Mordgelüste verspürt. Des öfteren habe er daran gedacht, die Eltern in den Keller zu sperren, zu foltern und schließlich umzubringen - weil er sich von ihnen "unzumutbar überwacht und bevormundet" gefühlt habe.

Wie ein Schwein

Auch das hatte der Angeklagte vor der Polizei gesagt: Er habe sich vorgestellt, wie einer seiner Lehrer wie ein Schwein mit aufgeschlitztem Bauch vor ihm liege und er auf den Pädagogen spucke. Vor den Geschworenen tat der Angeklagte die geschilderten Mordfantasien allerdings als "ziemlichen Blödsinn" ab. Diese Angaben habe er nur gemacht, weil er bei der Einvernahme vor der Polizei aufgeregt gewesen sei. "Diese Aussagen stimmen nicht, ich war bei dem Verhör sehr unter Druck und hätte damals alles gesagt, was man von mir hören wollte."

Das Opfer erinnerte sich unter Tränen so an die Hammer-Attacke: "Ich habe geglaubt, die Zähne fallen mir heraus. So wuchtig hat der Mann zugeschlagen." Die posttraumatisch-psychischen Auswirkungen umschrieb die Frau so: "Das Grundvertrauen in die Menschen ist weg. Wenn ich die Türe aufmache, habe ich Angst. Auf der Straße schaue ich links und rechts ..."

Laut Gerichtspsychiater leidet der Angeklagte an einer "schizoid-narzisstischen, antisozialen Persönlichkeitsstörung", war aber zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig. Dass der Steirer wegen einer im Burgenland begangenen Bluttat an einem niederösterreichischen Gericht zur Verantwortung gezogen wurde, hat damit zu tun, dass am zuständigen Landesgericht Eisenstadt derzeit Umbauarbeiten stattfinden. (APA, 11.3.2014)