Krems - Weil sie für Häftlinge Handys in die Justizanstalt Stein geschmuggelt und unerlaubt Daten abgefragt hat, ist eine Justizwachebeamtin am Mittwoch am Landesgericht Krems des Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen worden. Die 35-Jährige, die von einem Freigänger ein Kind bekommen hatte, wurde - nicht rechtskräftig - zu 18 Monaten bedingt verurteilt.

Schuldsprüche gab es auch für die zwei mitangeklagten Häftlinge, die die Frau laut Anklage angestiftet bzw. den Schmuggel organisiert hatten. Ihr Freund, genau heute 32 Jahre alt, der sich nicht schuldig bekannt hatte, erhielt 18 Monate, sein damaliger - voll geständiger - Zellengenosse (37) zwölf Monate Freiheitsstrafe. Staatsanwalt Franz Hütter gab keine Erklärung ab, die Angeklagten nahmen Bedenkzeit.

Die Liebesgeschichte zwischen der Justizwachebeamtin und dem Bosnier hatte im vergangenen Sommer für Schlagzeilen gesorgt. Die kleine Tochter der beiden ist nun fünf Monate alt. Aus einer 2008 geschiedenen Ehe blieben der Frau wegen eines mitunterschriebenen Kredits hohe Schulden, erläuterte ihre Verteidigerin Astrid Wagner. Die 35-Jährige bekannte sich schuldig, beteuerte aber, dass ihr Freund nichts von dem mit dessen Zellengenossen durchgeführten Handyschmuggel gewusst habe.

Sieben Handys ins Gefägnis geschmuggelt

Über die Frau haben zweimal insgesamt sieben Handys, versteckt in Eisteepackungen, ihren Weg hinter die Gefängnismauern gefunden - deponiert in einem Mülleimer. Dafür bekam sie einmal 800, das zweite Mal 600 Euro. Übergeben wurden ihr die Lieferungen bei Treffen mit dem 37-Jährigen in Wien. Ursprünglicher Grund sei gewesen, dass sie dem in Österreich geborenen Serben (37) auf dessen Bitte hin bei seinem Facebook-Profil helfen wollte, erzählten beide - was für den Staatsanwalt nach Absprache klang, um den 32-Jährigen aus der Sache herauszuhalten. Dass der nämlich nichts wusste, sah das Gericht durch frühere Vernehmungsprotokolle widerlegt. Einer Akkordierung der Aussagen widersprach Wagner vehement: das wäre schon räumlich nicht möglich gewesen - die beiden sind mittlerweile in verschiedenen Haftanstalten untergebracht.

Außerdem gab es insgesamt 34 unerlaubte interne Abfragen zu privaten Zwecken, u.a. zum Strafvollzug ihres Freundes. "Warum kontrollieren andere Frauen die Handys ihrer Männer? Ich wollte einfach wissen, was er tut", erklärte die Beamtin. Andere Abfragen - laut Anklage von ihrem Freund geordert - betrafen einen Mithäftling.

Nachdem die Justizwache bei dem 37-Jährigen ein Smartphone gefunden hatte, habe sich der Mann voll kooperativ gezeigt, sagte ein Zeuge - und auch, dass der Mann wegen des "Verpfeifens" um sein Leben gefürchtet habe: "Die Klientel in Stein ist nicht zu unterschätzen." Dass die Justizwachebeamtin ständig in Geldnöten war, habe man gewusst. Ein weiterer Vorgesetzter meinte, es sei ein Fakt, dass man durch eine derartige Liaison unter Druck kommen könne.

Unbescholtenheit als Milderungsgrund

Mildernd auf die Strafbemessung wirkten sich bei der Justizwachebeamtin ihre Unbescholtenheit und das Geständnis aus, sagte die vorsitzende Richterin des Schöffensenats, Susanne Daniel. Erschwerend waren allerdings der längere Tatzeitraum und das Zusammentreffen mehrerer Taten. Für die 35-Jährige, die derzeit in Karenz ist, bedeutet die Strafe von 18 Monaten im Falle der Rechtskraft den Amtsverlust. (APA, 12.3.2014)