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Urlauber sollen in Zukunft mehr Rechte haben.

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Am Mittwoch (12. März) wurde im Europäischen Parlament ein neuer Gesetzesentwurf verabschiedet, der die Rechte von Urlaubern stärken soll. Insbesondere Reisende, die sich ihren Urlaub aus Internet- oder anderen Angeboten individuell zusammenstellen, benötigen besonderen Schutz, da sie weniger abgesichert sind als Reisebürokunden.

Mit dem neuen Gesetzesentwurf soll verhindert werden, dass Urlauber am Urlaubsort festsitzen, weil Fluggesellschaft oder Reiseveranstalter in Konkurs gehen. Die neuen Vorschriften besagen, dass Reisende die Kosten für eine Rückreise im Falle der Insolvenz des Veranstalters während des Urlaubs erstattet bekommen müssen. Der Urlaub soll nach Möglichkeit fortgesetzt werden können.

Preiserhöhungen und Flugzeitenänderungen

Außerdem sollen die Reisenden vor plötzlichen starken Preisanstiegen oder Änderungen von Flugzeiten geschützt werden. Flugzeiten sollen zukünftig vom Veranstalter maximal um drei Stunden verschoben werden dürfen, nachdem der Reisevertrag abgeschlossen wurde. Eine Erhöhung des Kaufpreises nach Vertragsabschluss soll nur erlaubt sein, wenn es besondere Gründe dafür gibt, etwa der Anstieg von Treibstoffpreisen. Steigt der Preis um über acht Prozent, soll dem Kunden eine andere Reise oder die Erstattung des Kaufpreises angeboten werden.

Die neuen Vorschriften regeln auch die Rechte von Urlaubern bei außergewöhnlichen oder unvorhersehbaren Umständen.

Mit dem neuen Gesetz gibt es erstmals seit 1990 neue Vorschriften. Seit zehn Jahren haben sich die Gewohnheiten bei Planung und Buchung von Reisen grundlegend verändert. Immer mehr Urlauber buchen im Internet und suchen sich die für sie attraktivsten Angebote selbst. Im Internet gebuchte Reisen fallen derzeit jedoch nicht unter die geltenden Regeln, Reisende riskieren, sich in eine rechtliche Grauzone zu begeben, die unter Umständen hohe Kosten verursachen könnte.

Pauschal- oder Bausteinreise

Ein wichtiger Teil der neuen Richtlinie ist die Neudefinition von Pauschalreisen. Sie wird um die meisten Arten der Reiseplanung erweitert, die Urlauber selbst aus verschiedenen Bausteinen zusammenstellen (Flug, Hotel, Mietwagen etc.). Damit sollen Reisende bei Problemen mehr Schutz erhalten, sie müssen in Zukunft vor dem Abschluss eines Reisevertrags ausdrücklich darauf hingewiesen werden, wenn ihr Reisearrangement keine Pauschalreise ist. Mit der neuen Definition von Pauschal- und Bausteinreisen soll klargestellt werden, was eine Pauschalreise eigentlich ist. Reisende müssen über ihre Rechte und das Schutzniveau informiert werden.

Verschiebt sich aufgrund "unvermeidbarer, außergewöhnlicher" Umstände die pünktliche Heimreise, soll in Zukunft der Reiseveranstalter die Kosten für einen verlängerten Aufenthalt für maximal fünf Nächte übernehmen. Er soll auch für die Unterbringung sorgen, die zumindest der Kategorie des ursprüngliche gebuchten Hotels entsprechen muss. Wenn der Veranstalter die Unterbringung ausdrücklich nicht vornehmen kann oder will, kann der Reisende selbst buchen und erhält vom Veranstalter bis zu 125 Euro pro Tag. 

Kritik an den Vorschlägen

Kritische Töne zum neuen Entwurf kommen vom Deutschen Reiseverband. Bemängelt wird, dass die strengeren Regeln nur die stationären Reisebüros betreffen würden.

Bis die Vorschläge tatsächlich umgesetzt werden und Wirkung zeigen, kann es noch bis zu drei Jahre dauern. (red, derStandard.at, 12.3.2014)