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Uli Hoeneß hat seine Steuern nicht gezahlt. Die Verteidigung hatte auf eine Bewährungsstrafe gehofft, die Anklage eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten gefordert.

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Das Urteil wegen Steuerhinterziehung gegen den Präsidenten des FC Bayern München ist am Donnerstag gefallen: Uli Hoeneß soll für drei Jahre und sechs Monate ohne Bewährung ins Gefängnis. Das Gericht stufte eine Selbstanzeige als ungültig für eine Strafbefreiung ein. Hoeneß will das Urteil nicht hinnehmen und in Revision gehen. Das Urteil muss somit auf Rechtsfehler geprüft werden, nur jeder 20. Fall wird neu verhandelt. Uli Hoeneß bleibt auf freiem Fuß.

Das Landgericht München geht von einer Steuerschuld in Höhe von 28,5 Millionen Euro aus. Die zuletzt genannte Summe von 27,2 Millionen Euro habe sich erhöht, weil noch Solidaritätszuschlag einberechnet werden müsse, sagte Richter Rupert Heindl bei der Urteilsbegründung. Einen besonders schweren Fall von Steuerhinterziehung konnte der Richter Heindl in Hoeneß' Verhalten nicht erkennen. Allerdings habe der Bayern-Manager vorsätzlich gehandelt: "Das bloße Berufen darauf, die Bank habe quasi alles allein gemacht, nehmen wir ihnen nicht ab."

Sponsoren gehen in Deckung

Die Verurteilung von Hoeneß zu dreieinhalb hat dem Fußballclub und seinen großen Sponsoren die Sprache verschlagen. Der FC Bayern, Adidas, Audi, Volkswagen und die Deutsche Telekom wollten sich demnach nicht zu der Entscheidung des Münchner Landgerichts äußern. Auch von der Allianz war keine Stellungnahme zu erhalten. Die Gremien des Vereins und seiner Fußballsparte wollten sich erst beraten, erklärte ein Sprecher des FC Bayern. Sie wollten zeitnah, aber nicht mehr am Donnerstag, über die Ergebnisse informieren.

Keine ausreichenden Gründe für Bewährung

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor argumentiert, die Selbstanzeige des 62-Jährigen sei unwirksam, weil die notwendigen Unterlagen zunächst lückenhaft gewesen und dann zu spät vorgelegt worden seien. Zwar sei dem Angeklagten anzurechnen, dass er die Hinterziehung gestanden habe und der Fall in der Öffentlichkeit hohe Wellen schlage, das seien aber keine ausreichenden Gründe für eine Bewährungsstrafe.

Auch seine "Lebensleistung" helfe Hoeneß nicht: In der Zeit, in der er in Deutschland 25 Millionen Euro Steuern gezahlt habe, habe er in der Schweiz mehr als 27 Millionen Euro hinterzogen. Zudem habe er auf das schließlich geplatzte Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz gepokert. Darin war vorgesehen, dass Steuersünder unter bestimmten Bedingungen straffrei bleiben können.

Anwalt forderte Einstellung des Verfahrens

Hoeneß' Verteidiger Hanns Feigen hatte hingegen die Strafforderung als "völlig verfehlt" bezeichnet und für seinen Mandanten die Einstellung des Verfahrens gefordert, allenfalls hätte er eine Bewährungsstrafe für angemessen erarchtet. Die Selbstanzeige habe lediglich kleinere Fehler enthalten, sei aber an sich wirksam. Er kündigte an, der Wurstfabrikant werde die ausstehende Steuerschuld von gut 27 Millionen Euro begleichen - "unter Aufbietung aller Kräfte".

Zudem habe sein Mandant bereits durch die Empörung in der Öffentlichkeit gelitten. "Das Urteil scheint schon außerhalb dieses Gerichtssaals getroffen worden zu sein", sagte Feigen im Vorfeld der Urteilsverkündung. "Idioten standen am Zaun. Idioten haben Drohbriefe geschrieben bis hin zu Morddrohungen." Außerdem seien die Gewinne, auf die seinerzeit die Steuern angefallen seien, längst verloren. Die Nachzahlung müsse Hoeneß nun aus anderen Mitteln aufbringen. (APA/Reuters/red, derStandard.at, 13.3.2014)