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Ein Ende in vielen Etappen: Lässt sich der Fall Hypo Alpe Adria sachlich aufklären?

Foto: Reuters/Heinz-Peter Bader

Die Katze ist aus dem Sack, ein Weisenrat wird eingesetzt, um die Notverstaatlichung der Hypo zu untersuchen. Eine Abbaugesellschaft soll gegründet werden, um den Steuerzahler jetzt rechtlich verpflichtend und voll zu belasten. Statt einmal das Parlament seine Aufgabe machen zu lassen und die Vergangenheit aufzuklären, werden wieder externe Berater eingesetzt, nachdem genau solche während der letzten Jahre weder Licht ins Dunkel bringen noch ein Licht am Ende des Tunnels in Sichtweite rücken konnten.

Zusätzlich wird künstlich zeitlicher Druck aufgebaut, um durch angebliche alternativlose Szenarien den Steuerzahler für die gesamte Summe haftbar zu machen.

Prinzipiell ist nichts gegen das Einholen einer Expertise einzuwenden, es bleibt aber zu bemerken, dass das Ergebnis nur so gut sein kann wie die gestellten Fragen oder Aufgaben!

Bezüglich der Frage, was passiert ist, gibt es einiges aufzuklären.

Der erste große Fehler,der in Bezug auf die Hypo Alpe Adria passiert ist, war die Notverstaatlichung im Jahr 2009. Diese wurde umgesetzt, obwohl für Fachleute erkennbar war, welche enormen Kosten auf den Bürger zukommen würden und dass diese Verstaatlichung nicht notwendig gewesen wäre. Immerhin handelt es sich bei den oft erwähnten Haftungen des Landes Kärnten nicht um Verbindlichkeiten, sondern um Ausfallshaftungen, die nur im Fall einer Insolvenz schlagend werden.

Im Fall der BayernLB war davon auszugehen, dass diese im Jahr 2009 keine Tochterbank in die Insolvenz geschickt hätte, da dies zur damaligen Zeit einen enormen Reputationsschaden für den deutschen Finanzplatz bedeutet hätte. Auch hätte man die Bank damals in einem vorsichtigen Sanierungsverfahren unter Gläubigerbeteiligung wieder auf finanziell gesunde Beine stellen können. Selbst wenn ein Konkurs eingetreten wäre, wäre nach Verwendung aller durchsetzbaren Mittel der Bank und der Einforderung der Haftungen aus dem Haftungsverbund der Hypobanken eine zusätzliche Haftung des Landes Kärnten sehr unwahrscheinlich gewesen. Weshalb also wurde die Hypo so voreilig verstaatlicht und wer hat davon profitiert?

Zu hinterfragen ist auch, warum der Staat Österreich im Zuge der Verstaatlichung auf die Haftungsklausel des Verkäufers bezüglich der Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Übergabebilanz, wie sonst standardmäßig üblich, verzichtet hat.

Wohin sind ...

Selbst wenn eine Haftungsklausel im Verkaufsvertrag fehlt, könnte der Verkäufer immer noch in die Haftung genommen werden, wenn sich herausstellen sollte, dass die Bilanzen und Finanzkennzahlen nicht korrekt waren. Immerhin läge in diesem Fall der Verdacht nahe, dass der Verkäufer über den wahren Zustand der Bank Bescheid wusste und den Käufer absichtlich darüber im Unklaren ließ.

In den wesentlichen Jahren 2008 bis 2010 wurden die laufenden Jahresabschlüsse von den jeweiligen Wirtschaftsprüfern mit einem uneingeschränkten Testat versehen. Aufgabe von Wirtschaftsprüfern ist unter anderem auch, die Werthaltigkeit und Existenz von in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenständen festzustellen. Entsprechen die Bilanzen 2008 bis 2010 also der Realität, sind wohl die Wirtschaftsprüfer wie auch die Landesbank, was die Vermögenslage darstellt, quasi "aus dem Schneider".

Dann stellt sich allerdings die Frage, wie aus einem Geschäft, das vor fünf Jahren nach offizieller Regierungsdiktion noch gewinnversprechend oder schlimmstenfalls mit einer "schwarzen Null" ausgeglichen war, ein zweistelliges Milliardengrab werden konnte. Es ist kaum vorstellbar, dass alleine aus dem operativen Geschäft in einer so kurzen Zeit ein so großer Verlust resultieren konnte. Grundsätzlich können sich immer Situationen ergeben, die eine Neubewertung und Berichtigung von Vermögenswerten zur Folge haben.

Lieferanten können in Konkurs gehen, Immobilien können im Wert sinken, und Lagerbestände können unverkäuflich werden. Bei der Hypo wird kolportiert, dass nicht bloß ein bisschen korrigiert werden muss, sondern dass plötzlich nahezu alle Vermögenswerte der Bank nichts mehr Wert sind, de facto also nicht mehr existieren.

Es drängt sich geradezu die Frage auf, wohin all die Vermögensgegenstände - u. a. Yachten, Hotelbetriebe, Immobilien etc. - gewandert sind beziehungsweise wer diese Vermögen nun besitzt, ohne dafür bezahlen zu wollen oder je bezahlt zu haben.

... die Vermögenswerte?

Die Milch wurde bereits vergossen, und es ist unmöglich, sie wieder ins Glas zu bekommen. Unabhängig davon, was weiterhin mit der Hypo passieren wird, bleibt zu hoffen, dass die Regierung dem Weisenrat die richtigen Fragen stellt und ihm nicht opportune Antworten in den Mund legt. Es bleibt außerdem zu hoffen - und hier bestehen bezüglich der bisherigen Personalpolitik in der Taskforce sowie deren Empfehlungen etc. berechtigte Zweifel -, dass tatsächlich unabhängige Fachleute zu Rate gezogen werden.

Wir werden dies mit unserer Initiative "Tatort Hypo" auf alle Fälle weiterverfolgen: wie der Wirtschaftsprüfer der Hypo Alpe Adria das Testat für die Bilanz 2013 erteilt, wenn der Vorstand bereits öffentlich von Wertverlusten redet; wie die Regierung die Vorschläge der Taskforce begründen wird, mit denen der Steuerzahler ausnahmslos und völlig die Haftungen übernimmt bzw. wie die weiteren Cash-Zuflüsse in die Hypo in den Folgejahren nach 2014 argumentiert werden. (Günther Robol, Christoph Robol, Michael Smrcka, DER STANDARD, 14.3.2014)