Klagenfurt - Am 19. März wird am Landesgericht Klagenfurt über einen brisanten Auslieferungsantrag verhandelt. Betroffen ist ein tschechischer Staatsbürger, der in seinem Heimatland wegen Betruges zu sechs Jahren Haft verurteilt worden ist. Er war samt seiner Familie vor rund einem Jahr nach Österreich geflohen und hatte im Nonnenkloster Wernberg Unterschlupf gefunden. Dort wurde er im Februar bei einer Zielfahndung entdeckt und in Klagenfurt in Haft genommen.

Der tschechische Architekt Marek R. alias Josef M. (47) ist eine der zentralen Personen in einem der größten Korruptionsfälle Tschechiens, der auch tief in politische Kreise hineinreichen soll. Im sogenannten "Budisov"-Fall geht es um Betrug mit EU-Förderungen im Ausmaß von 15,5 Millionen Euro.

Mögliches Justizopfer

R. sieht sich als Justizopfer, zumal er selbst die Malversationen zur Anzeige gebracht hatte und als Kronzeuge fungierte. Doch als er Morddrohungen erhalten habe, wurde R. in ein Zeugenschutzprogramm gesteckt und wechselte Namen und Identität. Im Strafverfahren sei "der Spieß aber umgedreht worden", sagt sein Wiener Anwalt Franz Stefan Pechmann gegenüber dem Standard. R. wurde zum Hauptangeklagten gemacht und schließlich verurteilt, während die involvierten Politiker freigesprochen wurden.

R.s Familie lebt seit der Flucht in getrennten Klöstern. Gattin Jaroslava und die krebskranke Tochter befinden sich bei den Marienschwestern vom Karmel in Linz. Die beiden Söhne sollen noch immer im Kloster Wernberg leben. Jaroslava M. hat eine Online-Petition zur Unterstützung ihres Mannes ins Leben gerufen. Viele Nonnen haben schon unterschrieben, außerdem haben sie R., von dessen Unschuld sie überzeugt sind, den Verteidiger zur Verfügung gestellt.

Rechtliches Neuland

Anwalt Pechmann will nun einen Asylantrag für seinen Mandanten stellen. Doch das ist innerhalb von EU-Mitgliedern rechtliches Neuland. Nun muss das Bundesasylamt feststellen, ob es auch im EU-Nachbarland Tschechien immer wieder zu schweren Menschenrechtsverletzungen kommt.

R. kann seine Unschuld im Auslieferungsverfahren nicht beweisen. Sein rechtskräftig abgeschlossenes Strafverfahren in Tschechien kann dabei nicht neu aufgerollt werden. Sollte R. tatsächlich ausgeliefert werden, befürchtet er Gefahr für sein Leben. Als Rechtsmittel bleibt ihm dann nur noch eine Verfassungsgerichtshofbeschwerde und der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. (stein, DER STANDARD, 14.3.2014)