Bild nicht mehr verfügbar.

Solidarität mit dem Bayern-Boss Uli Hoeneß in München.

Foto: Reuters/Michael Dalder

Es wird ihm kein Trost sein, aber Uli Hoeneß ist mit seinem Steuersparmodell nicht allein: Wohlhabende Deutsche haben in den vergangenen Jahrzehnten ihr Geld systematisch und in großem Stil heimlich in die Schweiz geschafft. Laut einer Schätzung der Helvea-Bank befanden sich am Höhepunkt der Hinterziehungswelle 2010 rund 193 Milliarden Franken (160 Milliarden Euro) an unversteuertem deutschem Vermögen auf Schweizer Schwarzgeldkonten. Rechnet man noch die legalen Vermögen deutscher Staatsbürger hinzu, lagerten damals mehr als zehn Prozent der gesamten deutschen Bankguthaben in der Schweiz.

Der Wind hat inzwischen gedreht, die Schweizer Banken haben mit Umsetzung einer Weißgeldstrategie begonnen. Aber im Zuge des Hoeneß-Prozesses wurde heftig darüber diskutiert, wieso der Geldexodus in dieser Dimension stattfinden konnte.

Die Antwort ist einfach: Für Steuerfahnder gab es abseits geklauter Bankdaten lange Zeit keinen Einblick in die Schwarzgeldburg Schweiz. Seit 2005 tauschen EU-Länder untereinander auf Basis einer Richtlinie Kontoinformationen aus. Gemeldet werden auf Konten von Ausländern ausbezahlte Zinsbeträge. Dabei sollen die Zinsmeldungen Steuerfahnder nur auf die richtige Fährte locken: Wenn die Finanz von Zahlungsströmen auf ein Geheimkonto erfährt, erfährt sie ja auch von der Existenz des Kontos.

Die Schweiz nimmt ebenfalls an dem EU-System teil. Aber unter Absprache mit Österreich pochte das Land lange auf sein Bankgeheimnis: So wie Österreich gibt die Schweiz bis heute keine Namen von Kontoinhabern weiter. Wäre die Schweiz dem Abkommen voll beigetreten, die deutschen Fahnder hätten von Hoeneß Geheimkonten bei der Vontobel Bank schon 2006 erfahren.

Nebenbei haben Finanzexperten auch noch einen Bayern-Faktor beim Thema Schwarzgeld festgemacht: Der Rechnungshof in München hat 2012 kritisiert, dass es in keinem anderen deutschen Bundesland so wenige Steuerprüfungen gibt. In Bayern kommen auf 100.000 Steuerpflichtige 27 Fahndungsprüfungen, in Rheinland-Pfalz sind es fast 160 je 100.000 Steuerpflichtige. (szi, DER STANDARD, 14.3.2014)