Heißestes Thema im Tiroler Märzlandtag: die angebliche "Bettlerinvasion" in Innsbruck. Eine von den Freiheitlichen in regelmäßigen Abständen hochgejazzte Diskussion, die den Abgeordneten jeglicher anderer Couleur müßig ist, schlussendlich aber doch bei fast allen die Emotionen hochgehen lässt.
Einem Antrag, der eine sinnvolle Debatte auslösen hätte können, wurde hingegen die Dringlichkeit abgesprochen, und er landet nun in einem Ausschuss: "Beschlossen, aber nie umgesetzt: Tiroler Kindern und Eltern helfen – Kosten für Helmtherapie endlich übernehmen" des Landtagsklubs der Liste Fritz. Unabhängig von seinem Inhalt ist dieser Antrag deshalb so spannend, weil er eine grundsätzliche Problematik unserer Parlamente aufzeigt – seien es Landtage oder auch der Nationalrat. Denn ihre wesentliche Beschlussform sind Resolutionen, also rechtlich nicht verbindliche Wünsche der gesetzgebenden Körperschaft an die Regierung.
Keine Kostenübernahme
Worauf die Liste Fritz aufmerksam machen will, ist ein vor zwei Jahren einstimmig gefasster Beschluss, in dem die Landesregierung beauftragt wurde sicherzustellen, dass Kinder die sogenannte Helmtherapie – eine Möglichkeit, Schädeldeformationen ohne Operation zu behandeln – bezahlt bekommen. Tun sie nämlich bis heute nicht. "Der Landtag desavouiert sich selbst und beraubt sich seiner Daseinsberechtigung, wenn er Anträge beschließt, die nie umgesetzt werden", sagt Andrea Haselwanter-Schneider, Klubobfrau der Liste Fritz.
Nun ist es natürlich so, dass Landtage häufig zu irgendetwas auffordern, zu dem der Aufgeforderte überhaupt keine Kompetenz hätte. Die Landesregierung ist jedoch in jedem Fall fein raus. Denn die eigenen Abgeordneten stimmen einem Antrag zu, die Partei ist also vermeintlich für ein gewisses Anliegen und kann sich vielleicht gar mediales Lob abholen – getan werden muss aber nichts. Und das fällt zumeist noch nicht einmal jemandem auf. Dasselbe Problem hat der Rechnungshof: Er stellt einen Mangel fest, und, nun ja, dann wurde dieser eben festgestellt. Verpflichtung ergibt sich daraus keine.
Vermeintliche Parlamentshoheit
Solange der Landtag also kein Gesetz beschließt, ist er machtlos und die vermeintliche Parlamentshoheit nicht mehr als eine Worthülse. Auf Nachfrage in der Tiroler Landtagsdirektion machen Gesetzesbeschlüsse jedoch höchstens ein Zehntel der Tagesordnungspunkte einer Landtagssitzung aus. Eine gewisse Macht ergäbe sich noch aus der Möglichkeit, eine Regierung abzusetzen. Das allerdings ist in einer Parteiendemokratie, sagen wir, doch eher unwahrscheinlich. (Katharina Mittelstaedt, derStandard.at, 14.3.2014)