Berlin - Die Bundestagsfraktion der deutschen Linkspartei wird nicht mehr vom deutschen Verfassungsschutz beobachtet. Künftig seien Bundestagsabgeordnete generell von der Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst ausgenommen, teilte das Innenministerium der Fraktionsspitze in einem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Schreiben mit.

Allerdings behält sich das Ministerium vor, bei neuen Erkenntnissen die Wiederaufnahme zu prüfen. Dies würde etwa der Fall sein, wenn Abgeordnete Verbindungen ins extremistische und gewaltbereite Milieu hätten.

Extremistische Zusammenschlüsse

Die Beobachtung von Bundestagsabgeordnete der Linken wurde damit rechtfertigt, diese gehörten extremistischen Zusammenschlüssen in der Partei an. Dazu gehörten etwa die Antikapitalistische Linke, die Sozialistische Linke und die Kommunistische Plattform, deren Wortführerin die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sahra Wagenknecht war. Die Parteiströmungen sollen auch weiter observiert werden, wenn sie als extremistisch eingeschätzt werden.

Das Ministerium folgt mit seiner Entscheidung der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Linie. Die obersten Richter hatten im vergangenen Jahr entschieden, dass die Observierung des linken Fraktionsvorsitzenden im Thüringer Landtag, Bodo Ramelow, verfassungswidrig war. Abgeordnete seien besonders geschützt. Im Einzelfall könne zwar die nachrichtendienstliche Beobachtung angemessen sei, sie müsse jedoch gewichtige Gründe haben. (APA, 14.3.2014)