Wien - Der Generalrat der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) hat am Donnerstag die Reform des Dienstrechts für altgediente Mitarbeiter abgesegnet. Mit der Änderung der Dienstbestimmungen (DB) I und II versuchen die Notenbanker, dem Gesetz zur Begrenzung von Sonderpensionen zuvorzukommen.

Der Entwurf zu diesem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz (SpBegrG) soll demnächst in die Begutachtung gehen. Die Regierung will damit "Luxuspensionen" kappen. Sie plant auch Verfassungsbestimmungen, um ungestört auch in Einzelverträge eingreifen zu können. Genau das träfe die Notenbanker, die gemäß DB I (für Anstellungen bis 1993) und DB II (bis 1998) arbeiten: Sie alle haben Einzelverträge. Die garantieren den Bankern Pensionen von 85 bzw. 80 Prozent ihres Letztgehalts ab dem 55. bzw. 60. Lebensjahr; die Höchstpension liegt bei fast 33.000 Euro im Monat. Derzeit wird ein Pensionssicherungsbeitrag von drei bzw. 3,3 Prozent eingehoben.

Die neuen Regelungen hat die OeNB in Kooperation und mit Zustimmung des Zentralbetriebsrats beschlossen. Angepeilt ist, dass die Notenbanker von der gesetzlichen Regelung ausgenommen werden. Sie sollen nun bis Ende März einzeln zustimmen, auf dass der Gesetzgeber vom Ergebnis unterrichtet werden kann. Laut Zentralbetriebsratschef Robert Kocmich werde den rund 550 betroffenen aktiven Mitarbeitern die Unterschrift "empfohlen". Das Angebot, das man mit der Reform mache, sei "fair und seriös, schließlich verzichten wir auf zehn Prozent".

Die Neuerungen lehnen sich an einschlägige Vorschläge des Rechnungshofs an. Inkludiert sind etwa die schrittweise Erhöhung des Pensionsalters auf 62 Jahre und der Beitragssätze der Aktiven (bei DB I von 3,3 auf 10,25 Prozent; wie dies auch im neuen Gesetz geplant ist). Ganz abgeschafft wird das "Sterbequartal", das aus drei Monatsgehältern (inkl. anteiliger Sonderzahlungen und Boni) besteht. Bei der Valorisierung der Pensionen hinkt die OeNB-Reform (Erhöhung gemäß KV-Abschluss) dem Gesetzesvorhaben (maximal Inflationsrate) nach.

Lobbying ohne Wirkung

So wie es aussieht, könnte der Reformwille der Notenbanker aber ins Leere gehen. Zwar sollen OeNB-Gouverneur Ewald Nowotny und Generalratschef Claus Raidl ihre Kontakte für "sehr viele" Gespräche genützt haben - bisher seien die aber nicht erfolgreich gewesen, wird kolportiert. Denn: Derzeit ist von einer Ausnahme der Notenbanker aus dem Pensionsgesetz noch keine Spur. (Renate Graber, DER STANDARD, 15.3.2014)