Wien - Der derzeitige interimistische Behindertenanwalt Hansjörg Hofer tritt angesichts der rasant steigenden Arbeitslosenzahlen unter Behinderten für eine neuerliche Änderung des Behinderteneinstellungsgesetzes ein. Die vor drei Jahren vorgenommene Lockerung hat für den Vertreter des derzeit in Karenz befindlichen Erwin Buchinger "nicht den gewünschten Effekt gebracht".

Damals wurde beschlossen, dass der besondere Kündigungsschutz für behinderte Arbeitnehmer erst nach vier Jahren statt nach sechs Monaten greift. Hofer erklärte nun am Montag im Ö1-"Morgenjournal", der Schutz sei zwar nach wie vor wichtig, wenn die Lockerung aber nichts gebracht habe, dann müsse man darüber nachdenken, sie wieder rückgängig zu machen. Das Argument vieler Betriebe, dass der Kündigungsschutz das große Hemmnis für die Beschäftigung behinderter Menschen sei, sei offenbar nicht richtig.

Hofer tritt auch dafür ein, dass mehr Betriebe zur Einstellung behinderter Menschen verpflichtet werden sollten. Derzeit müssen Unternehmen ab 25 Mitarbeiter je einen Behinderten einstellen. Davon betroffen seien nur drei Prozent aller Betriebe in Österreich, rechnet Hofer vor. Er kann sich vorstellen, die Zahl, ab der die Einstellung eines Behinderten obligatorisch wird, nach deutschem Vorbild auf 16 Mitarbeiter zu senken. Außerdem hält er es für denkbar, die Ausgleichstaxe von derzeit 350 Euro pro Monat, die Betriebe pro nicht eingestelltem Behinderten zahlen müssen, zu verdoppeln. (APA, 17.3.2014)