Ermittlungsverfahren eingestellt - Fehlen einer ausdrücklichen Regelung begünstigt Mediziner, der das Organ aufbewahrte
Redaktion
,
Tübingen - Die deutsche Staatsanwaltschaft hat das
Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Verbleib des Gehirns von
Ulrike Meinhof gegen den früheren Direktor des Instituts für
Hirnforschung an der Universität Tübingen eingestellt. Wie die
Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte, war der Mediziner Jürgen
Peiffer Gutachter im Todesermittlungsverfahren um den Tod der im
Jahre 1976 in Untersuchungshaft durch Selbstmord verstorbenen
Terroristin Ulrike Meinhof. Deren Tochter hatte ihm wegen seines
Umgangs mit dem obduzierten Gehirn der Verstorbenen strafbares
Verhalten, insbesondere Störung der Totenruhe, vorgeworfen.
Peiffer hatte die Gehirnscheiben und Präparate noch weit über den
Abschluss des Ermittlungsverfahrens hinaus in seinem Institut
aufbewahrt und im Jahre 1998 an einen Kollegen an der Universität
Magdeburg weitergegeben, damit dieser daran wissenschaftliche
Untersuchungen vornehmen kann. Die Staatsanwaltschaft habe das
Verfahren aus subjektiven Gründen eingestellt, da es keine
ausdrückliche Regelung über den Umgang mit Organen und Organteilen
gebe, die im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens bei einer Obduktion
entnommen wurden. Der Mediziner habe sich daher darauf berufen
können, er habe sich entsprechend der bisherigen wissenschaftlichen
Praxis verhalten.
(APA/AP)
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