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Fahndungsfoto von Ulrike Meinhof

Foto: APA/EPA
Tübingen - Die deutsche Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Verbleib des Gehirns von Ulrike Meinhof gegen den früheren Direktor des Instituts für Hirnforschung an der Universität Tübingen eingestellt. Wie die Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte, war der Mediziner Jürgen Peiffer Gutachter im Todesermittlungsverfahren um den Tod der im Jahre 1976 in Untersuchungshaft durch Selbstmord verstorbenen Terroristin Ulrike Meinhof. Deren Tochter hatte ihm wegen seines Umgangs mit dem obduzierten Gehirn der Verstorbenen strafbares Verhalten, insbesondere Störung der Totenruhe, vorgeworfen. Peiffer hatte die Gehirnscheiben und Präparate noch weit über den Abschluss des Ermittlungsverfahrens hinaus in seinem Institut aufbewahrt und im Jahre 1998 an einen Kollegen an der Universität Magdeburg weitergegeben, damit dieser daran wissenschaftliche Untersuchungen vornehmen kann. Die Staatsanwaltschaft habe das Verfahren aus subjektiven Gründen eingestellt, da es keine ausdrückliche Regelung über den Umgang mit Organen und Organteilen gebe, die im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens bei einer Obduktion entnommen wurden. Der Mediziner habe sich daher darauf berufen können, er habe sich entsprechend der bisherigen wissenschaftlichen Praxis verhalten. (APA/AP)