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Grafik: Archiv
Der Anonymisierungsdiens Java Anon Proxy (JAP) des AN.ON-Projekts der TU-Dresden ist zumindest vorerst nicht mehr zu hundert Prozent anonym, wie heise berichtet. Das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) hat beim Amtsgericht Frankfurt einen Beschluss bewirkt, nachdem beim Zugriff auf eine bestimmte IP-Adresse die Zugriffsdaten mitgeloggt werden müssen.

Rechsstreit

Der schleswig-holsteinischen Landesdatenschützer Helmut Bäumler bezeichnet dieses Urteil als "offenkundig rechtswidrig", die Speicherung von den entsprechenden Daten sei für TU-Dresden als Zwischenstation nach dem Teledienstedatenschutzgesetzes nicht erlaubt. Entsprechend haben die Betreiber des Services Einspruch gegen den Bescheid erhoben, dieser hat allerdings keine aufschiebende Wirkung, so dass die Software mittlerweile abgeändert werden musste.

Die Leiterin des AN.ON-Projekts, Marit Hansen, versucht den Imageschaden für die eigene Software möglichst gering zu halten und betont, dass man garantiere, dass die Protokollierungsfunktion nicht missbraucht wird und wirklich nur bei Zugriffen auf die eine – laut den Ermittlungsbehörden kinderpornografische - Seite zum Einsatz kommt. Auch werden die gesammelten Daten solange nicht an das BKA weitergeleitet, bis der endgültige Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt vorliegt. (apo)